AKW Neckarwestheim I

Name: GKN 1 – Gemeinschaftskraftwerk Neckar I

Art der Anlage: Atomkraftwerk

Status der Anlage: im Rückbau

Bundesland: Baden-Württemberg

Betreiber: EnBW Kernkraft GmbH (EnKK)

Anlage

 

Name der Anlage:

GKN I – Gemeinschaftskraftwerk Neckar I

Bundesland:

Baden-Württemberg

Betreiber:

EnBW Kernkraft GmbH (EnKK)

Gesellschafter:

EnBW AG (98,45%), weitere Eigentümer: ZEAG Energie AG, Deutsche Bahn AG und Kernkraftwerk Obrigheim GmbH

Die EnBW ihrerseits ist zu 46,75% über die landeseigene NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH im Besitz des Landes Baden-Württemberg und zu 46,75% im Besitz der OEW Energie-Beteiligungs GmbH, die 9 Landkreisen gehört. [1]

Beschäftigte:

In beiden Blöcken zusammen ca. 650 [2]

Reaktortyp:

Druckwasserreaktor, 2. DWR-Generation

Leistung, elektrisch:

840 MW brutto, 785 MW netto, davon etwa 80% für das Stromnetz der Deutschen Bahn

Baubeginn:

01.02.1972

Netzsynchronisation:

03.06.1976

Inbetriebnahme:

Kommerzieller Leistungsbetrieb ab 01.12.1976

Entsorgungsvorsorge-nachweis:

Endlagerung in der ASSE II, „...in dem die Abfälle unter ständiger Aufsicht und ohne Gefahr für die Umgebung außerhalb des Biozyklus gelagert werden können“. (1. TEG vom 24.01.1972) [3]

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM)

Informelle
Beteiligungs-
maßnahmen:

Am 18.7.2012 konstituierte der baden-württembergische Umweltminister Untersteller die Informationskommission zum AKW Neckarwestheim. Sie besteht aus Kommunal- und LandespolitikerInnen sowie VertreterInnen von Bürgerinitiativen, BUND,  ver.di und der Wirtschaft. [4]

Bereits in der konstituierenden Sitzung versuchte das Umweltministerium, das nur Gaststatus hat, massiv Einfluss auf die Inhalte der Kommission zu nehmen und die Beschäftigung mit der Kinderkrebsstudie - weil „zu global“ - zu verhindern. [5] 

Vor der 9. Sitzung am 26.10.2015 erklärte der Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar seinen Austritt aus der Kommission. Der BUND knüpfte seine weitere Mitarbeit an Bedingungen. [6]

Die zuvor regelmäßig und bis zu drei Mal pro Jahr stattfindenden Veranstaltungen wurden zwei Jahre bis Oktober 2017 ausgesetzt. Seitdem fanden sie einmal jährlich statt (12. Sitzung im Oktober 2019). [7]

Oktober 2021: Die Informationskommission wird eingestellt, stattdessen hat das Umweltministerium Baden-Württemberg ein Infoforum "Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz" eingerichtet. Ein interaktiver Livestream ersetzt eine mit Mitgliedern besetzte Kommission. [8]

Besondere Gefahren:

Der Reaktor steht auf dem Gelände eines ehemaligen Steinbruchs auf geologisch instabilem Grund. Der Kühlturm (Bodendurchmesser 165 Meter) ist bereits um 40 cm abgesunken. Über mehrere Jahre wurde mit Hilfe von Beton-Einpressungen in den Untergrund versucht, diesen zu stabilisieren. Ende 2002 kam es auf einem Acker 4,5 km vom AKW entfernt ohne Vorwarnung zu einem 18 Meter tiefen Erdeinbruch. [9]

Meldepflichtige Ereignisse:

457 (Stand 30.09.2023) [10]
Das vermutlich schlimmste Ereignis (mit dem Potenzial zur Kernschmelze) war der Anfahrstörfall vom 21.09.1977. [11]

Stilllegung

 

Außerbetriebnahme:

16.03.2011 (Moratorium der Bundesregierung)

Abschaltung, endgültig:

06.08.2011 (per Atomgesetz)

Stilllegungsanträge:

28.03.2012: Bauantrag zur Demontage der Zellenkühltürme über die Gemeinde Neckarwestheim beim Landratsamt Heilbronn gestellt. Die Zellenkühler befinden sich im nicht-nuklearen Teil der Anlage und unterliegen nicht dem Atomgesetz. Gemäß §20 AtG wurde eine Änderungsanzeige bei der Atomaufsicht eingereicht, da sich durch die Demontage betriebliche Regelungen ändern. [12]

24.04.2013: Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG (1. SAG) auf vollständigen Rückbau. Der Antrag zur 1. SAG umfasst die Stilllegung und Abbau ohne vorherigen sicheren Einschluss, den Restbetrieb, die Ableitung radioaktiver Abwasser und Abluft, den Abbau der Anlagenteile (außer Unterteil des Reaktordruckbehälters, biologisches Schild, Reaktorbecken, Brennelement-Lagerbecken, Gebäude), die Änderung der Anlage und die Herausgabe nicht belasteter Materialien. [13]

19.01.-18.03.2015 Auslegung der Stilllegungsunterlagen zur 1. SAG. [14] [15]
Die vorgelegte Umweltverträglichkeitsuntersuchung umfasst auch die vorgesehene Errichtung und Betrieb eines Reststoffbearbeitungszentrums (GKN-RBZ) sowie eines Standortabfalllagers (SAL-N), die nach §7 Strahlenschutzverordnung beantragt wurden. [16]

Einwendungen:

  • Sammeleinwendung der Initiative Atomerbe Neckarwestheim [17]
  • Einwendung der INTAC Hannover [18]
  • Sammeleinwendung des Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim [19]

Der Abbau weiterer Anlagenteile wird Gegenstand weiterer Abbauanträge nach § 7 Abs.3 AtG sein. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung war dazu zunächst nicht vorgesehen, erfolgte später beim 2. Abbauantrag dennoch, s. unten.

Die Freigabe radioaktiver Abfälle soll nach §29 Strahlenschutzverordnung genehmigt werden.

16./17.06.2015: Erörterungstermin, massive Kritik und teilweiser Boykott der örtlichen Anti-Atom-Initiativen. [20]

21.12.2017: Beantragung der zweiten Abbaugenehmigung (2. AG), die den Abbau des Unterteils des Reaktordruckbehälters mit Kernschemel, des Biologischen Schilds, des Brennelementlagerbeckens und des Reaktorbeckens umfasst.

Vom 03.09. bis 05.11.2018 fand die Bekanntmachung des Verfahrens mit öffentlicher Auslegung der Auslegungsunterlagen zur 2. AG statt. [21] Auf eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurde verzichtet, da das Vorhaben laut Umweltministerium "keine zu berücksichtigenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen" habe. Die Initiative Atomerbe Neckarwestheim reichte circa 150 Unterschriften mit einer Sammel-Einwendung ein. [22]

Der Erörterungstermin fand am 6. Februar 2019 statt. Insgesamt lagen mehr als 300 Einzeleinwendungen vor. [23] Die Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim fordert einen "echten Neustart" der Genehmigungsverfahren und lehnt eine Teilnahme an der "Alibi-Veranstaltung" strikt ab. [24]

Hauptkritikpunkte:

Die EnBW konnte mit dem Rückbau beginnen, selbst als sich noch Brennelemente im Abklingbecken befanden. Dies war mit höherer Strahlenbelastung für das Personal und einem höheren Störfallrisiko verbunden.

EnBW will die überwiegende Menge der radioaktiven Abfälle freimessen und damit unkontrolliert auf Hausmülldeponien lagern oder in den Wirtschaftskreislauf geben.

Es wurde kein Strahlenkataster vorgelegt, wie es für die Erstellung eines strahlungsminimierenden Rückbaukonzepts dringend geboten wäre.

Genehmigungen:

21.05.2012: Genehmigung des Rückbaus der Zellenkühltürme. Diese standen offiziell nicht unter dem Atomrecht. Der Verbleib des Baumaterials (im wesentlichen Beton, Holz, Metalle, Faserzement, Asbest ist nur grob bekannt. Ein Teil wurde direkt am Standort der 38 Zellenkühler zur Auffüllung des Untergrundes verwendet und liegt somit nun unter den neuen Anlagen SAL und RBZ. [25]

03.02.2017: 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung [26]

12.12.2019: 2. Abbaugenehmigung erteilt, die im Wesentlichen den Abbau des Unterteils des Reaktordruckbehälters (RDB), des Biologischen Schilds, des Brennelementlagerbeckens, des Reaktorbeckens, von Teilen des Reaktorsicherheitsbehälters und weiterer tragender und aussteifender Bauteile innerhalb von Gebäuden umfasst. Nach aktueller Planung ist die 2. AG die letzte Abbaugenehmigung für das GKN I.  [27]

Eingereichte Genehmigungs-Unterlagen sowie Bekanntmachungen und Genehmigungen der Landesregierung Baden-Württemberg

Rückbau:

Im Juni 2012 wurde mit dem Abriss der Zellenkühler begonnen.

Im Mai 2013 wurde der Primärkreislauf dekontaminiert und freigemessener Abfall freigegeben.

10.04.2017: Symbolischer Start des AKW-Rückbaus, Ausbau der Hauptkühlmittelleitungen und Motoren der Hauptkühlmittelpumpen.

Anfang 2019: Demontage und Zerlegung der Einbauten des Reaktordruckbehälters (RDB) weitgehend abgeschlossen

Juni 2019: Demontagearbeiten im Maschinenhaus beginnen, Turbinen, Generatoren und weitere dazugehörige Komponenten werden abgebaut.

Dauer des Rückbaus:

Die EnBW geht von 10 - 15 Jahren ab Beginn 2017 aus. Danach schließt sich der "konventionelle Abriss" an der 4-5 Jahre dauern soll. [28]

Kosten des Rückbaus:

Stand Mai 2023 rechnet EnBW mit insgesamt 9 Milliarden Euro für den Rückbau aller fünf Reaktorblöcke (Obrigheim, GKN I und II, Philippsburg 1 und 2). [29]

 

Beitrag zum Entsorgungsfonds:

835 Mio. Euro Einzahlung zum 03. Juli 2017
abzüglich im Dezember 2017 ausgezahlte Rückforderung für Entsorgungskosten im ersten Halbjahr 2017: 5,7 Mio. Euro [30]

 

Abfälle

 

Brennelemente:

Uran-Brennelemente, Uran-Hochabbrand-Brennelemente und MOX-Brennelemente

Insgesamt sind 1.836 Brennelemente angefallen. [31]

40 Brennelemente haben wegen der ungeplanten Stilllegung einen deutlich niedrigeren Abbrand. [32] 

Anfang 2018 gibt die Bundesregierung die Anzahl an "Sonderbrennstäben" in Neckarwestheim I, darunter defekte Brennstäbe, mit 35 an. [33]

Abklingbecken:

Seit dem 22.04.2018 ist das Werk kernbrennstofffrei, alle 581 Brennelemente lagern in 31 Castor-Behältern im Brennelemente-Zwischenlager Neckarwestheim. [31]

Betriebsabfälle:

Fasslager für feste Abfälle, genehmigt in der 1.TEG für Neckarwestheim 1 vom 24.01.1972

Containerlager im Hilfsanlagen-Gebäude

Gemeinsame Lagerung der Betriebsabfälle mit Neckarwestheim 2: Bauwerk für die Zwischenlagerung von schwachradioaktiven Abfällen und kontaminierten Teilen, genehmigt in der 1.TEG für Neckarwestheim 2 vom 09.11.1982 und der 3.TEG für Neckarwestheim 2 vom 05.01.1988.

Gerüstcontainer können unter bestimmten Bedingungen südlich vom Maschinenhaus des GKN 2 außerhalb des Kontrollbereichs aufgestellt werden. Eine Lagerung länger als eine Woche bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. [34]

Genehmigung nach §7 AtG für 2.322 m³ [31]

Inventar:

Belegung 31.12.2023: ca. 45%

  • Rohabfälle netto 302 m³
  • behandelte Abfälle brutto: 564 m³ [31]

Störfälle:

  • 12.02.1988: leichte Deckelwölbung an zwei endkonditionierten 200-l-Fässern mit betonverfestigtem, hochdruckverpresstem Schrott [35]
  • 2012: Fund eines rostigen Atommüllfasses mit radioaktivem Schlamm. [36]

Rückbauabfälle:

Gesamtmassen: ca. 330.900 t, davon:

  • 202.900 t außerhalb des Kontrollbereichs, davon ist bei ca. 3.300 t (im Wesentlichen Anlagenteile aus dem Maschinenhaus) eine Kontamination an inneren Oberflächen nicht auszuschließen. Diese werden den radioaktiven Reststoffen zugeordnet und unterliegen dem Freigabeverfahren nach § 29 StrlSchV.
  • 128.000 t im Kontrollbereich
  • Nach allen Behandlungsschritten verbleiben 2.800 t radioaktive Abfälle. 300 t gehen in den kerntechnischen Stoffkreislauf, der Rest wird freigegeben. [14]

Konditionierung:

Die Abfälle aus Neckarwestheim I wurden u.a. in folgenden Anlagen konditioniert: [37]

  • SCK/CEN Mol / Belgien: Verdampfung, Verbrennung, Zementierung, Verpressung
  • Studsvik Nuclear / Schweden: Verbrennung
  • KfK Karlsruhe: Verbrennung, Verpressung, Zementierung
  • ÖFZ Seibersdorf / Österreich: Trocknung
  • GNS im KfK Karlsruhe: Trocknung, Verbrennung, Verpressung

Mit dem Stilllegungsantrag wurde die Errichtung und der Betrieb einer Konditionierungsanlage (Reststoffbearbeitungszentrum RBZ-GKN) beantragt und 2021 in Betrieb genommen

Externe Zwischenlager:

Brennelemente-Zwischenlager Neckarwestheim (BZN)

UKT Neckarwestheim 

Abfall-Zwischenlager Neckarwestheim (AZN)

Verbringung von
Abfällen:

  1. Wiederaufarbeitung: [31]
  • La Hague (F) 897 Brennelemente, eine vertraglich vereinbarte weitere Menge von 162 Brennelementen wurden nicht mehr angeliefert
  • Sellafield (GB) 308 Brennelemente
  • WAK Karlsruhe 44 Brennelemente (15,7 tSM)
  1. SZL Neckarwestheim: 568 Brennelemente [31]
  2. ASSE II: mindestens 188 m³ [37]  In der offiziellen Inventarliste taucht GKN I nicht als Abfallanlieferer für die ASSE II auf. [38]
  3. Morsleben: Neckarwestheim I und II zusammen 461 m³ [39]
  1. Fasslager Gorleben Neckarwestheim I und II zusammen (Stand 06.09.2021) [40]
  • MOSAIK Gussbehälter Typ II: 158
  • Betonbehälter Typ II: 11
  • Container Typ V: 39
  1. Abfall-Zwischenlager Ahaus Neckarwestheim I und II zusammen (Stand 06.09.2021) [40]
  • 20-Fuß-Container: 1
  • Container Typ V: 25
  1. Deponien Schwieberdingen und Vaihingen (Landkreis Ludwigsburg). Auf den beiden Deponien soll freigemessener Bauschutt aus dem Rückbau gelagert werden. Die beiden Gemeinden haben sich gegen die Deponierung ausgesprochen. [41][42] Stand Oktober 2019: Bisher keine Anlieferungen erfolgt, Hintergrund ist offenbar, dass der Energiekonzern mit dem Abriss und der Entsorgung des Atommeilers nicht so schnell vorankommt wie geplant. [43]
  2. Deponie Vogelsang: Voraussichtlich 1.050 Tonnen sollen zudem an die Deponie "Vogelsang/Wolfszipfel" (Landkreis Heilbronn) abgegeben werden. Grundsätzlich ist dieser Weg auch für circa 8.000 Tonnen aus dem GKN II vorgesehen, alternativ ist eine Erweiterung der kreiseigenen Deponie Schwaigern-Stetten geplant. [44] Betroffen ist nur Material aus der so genannten "eingeschränkten Freigabe", die viel größere Masse des "uneingeschränkt freigegebenen Mülls" geht in das allgemeine Recycling bzw. ein Teil davon auch unkontrolliert auf beliebige Deponien. Ein weiterer Teil landet in der Müllverbrennung. [45]
  3. Firma Bick und Letzel in Aschaffenburg-Nilkheim: Große Anlagenteilen aus dem Maschinenhaus von GKN I zur Verschrottung [46]

Transporte

 

zur Anlage:

Keine

von der Anlage:

Radioaktive Rohabfälle, konditionierte radioaktive Abfälle, Strahlenquellen, später ggf. Großkomponenten

Gleisanschluss:

Nicht vorhanden

Adressen

 

Betreiber:

EnBW Kernkraft GmbH
Im Steinbruch, 74382 Neckarwestheim
Postfach 11 62, Tel.: 07133 13-0, Fax: 07133 12516
poststelle-gkn(at)kk.enbw.com, www.enbw.com

Behörden:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart
Postfach 103439 70029 Stuttgart
Tel.:0711 126-0, Fax: 0711 126-2881
poststelle(at)um.bwl.de www.um.baden-wuerttemberg.de

Kritiker:innen:

Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar e.V.
c/o Albrecht Klumpp, Kreuzstr. 34, 71723 Großbottwar
Email: info(at)bbmn.de, www.bbmn.de
Telefon: 0151 51760104

AG AtomErbe Neckarwestheim
c/o BUND Regionalverband Heilbronn-Franken
Lixstraße 10, 74072 Heilbronn
richtig-abschalten(at)atomerbe.de, www.atomerbe-neckarwestheim.de

Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
c/o DemoZ, Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg
Telefon: 07141 90336
neckarwestheim(at)antiatom.net, http://neckarwestheim.antiatom.net/

Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn
c/o BUND Regionalverband Heilbronn-Franken
Lixstraße 10, 74072 Heilbronn
energiewende-hn(at)gmx.de, www.energiewendeheilbronn.de

Interessengemeinschaft Deponien Froschgraben Schwieberdingen und Burghof Horrheim
c/o Martin Theurer und Dr. Dierk Christian Vogt
Peter-von-Koblenz-Str. 45, 71701 Schwieberdingen
mail(at)froschgraben-freigemessen.de, www.froschgraben-freigemessen.de

Quellen

[1] enbw.com: Aktionärsstruktur, abgerufen am 05.12.2023

[2] Energiewerke Baden-Württemberg; Kernkraftwerk Neckarwestheim: Block II endgültig vom Netz. Pressemitteilung 16.04.2023

[3] Deutscher Bundestag: Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kotting-Uhl, Drucksache 16/12182 vom 06.03.2012, Frage 92

[4] www.infokommission-gkn.de: Startseite

[5] „Das Atomgremium ist im Kern gespalten“, stuttgarter-zeitung.de, 18.07.2012

[6] Austrittserklärung vom Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar zur 9. Sitzung der Infokommission am 26.10.2015

[7] Informationskommissionen AKW Neckarwestheim - Sitzungen

[8] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Auftakt: Umweltministerium startet neues Infoforum Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz. 13.10.2021

[9] „Landkarte des Schreckens“, DER SPIEGEL12/201, S.138 ff.

[10] base.bund.de: Kernkraftwerke in Deutschland: Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland

[11] Infokommission GKN, Vortrag Dipl.-Ing. Hans Heydemann / Stuttgart, April 2015

[12] EnBW: „EnBW Kernkraft GmbH reicht Bauanträge zur Demontage der Zellenkühltürme in Neckarwestheim ein“, Presseerklärung, 28.03.2012

[13] EnBW: „Kernkraftwerk Neckarwestheim I (GKN I) Antrag auf Erteilung einer Stilllegungs- und 1. Abbaugenehmigung (1.SAG) gem. §7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG)“, 24.04.2013

[14] EnBW: Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerks Neckarwestheim Block I (GKN I) - Sicherheitsbericht, Stand November 2014

[15] EnBW: Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerks Neckarwestheim Block I (GKN I) - Kurzbeschreibung, Stand November 2014

[16] Dr. Ing. Frank Dröscher: "Umweltverträglichkeitsuntersuchung Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerks Neckarwestheim Block 1 (GKN 1)", November 2014

[17] Atomerbe Neckarwestheim: "Dreckiger AKW-Abriss in Neckarwestheim - Jetzt einwenden!"

[18] INTAC Hannover: Einwendung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 7 Absatz 3 AtG zum Antrag der EnBW Kernkraft GmbH vom 24.04.2013 zur Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim I (GKN I), 03.03.2015

[19] Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim: "Abriss GKN1: Jetzt Einwendungen erheben!"

[20] "Die Erörterung zu Neckarwestheim droht dem Boykott", stuttgarter-zeitung.de, 11.06.2015

[21] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Kernenergieüberwachung und Strahlenschutz in Baden-Württemberg – Tätigkeitsbericht 2018

[22] Atomerbe Neckarwestheim: GKN I / 2. Abbau-Genehmigung: circa 150 Einwendungen! Zur 1. Abbau-Genehmigung von GKN II wurden sogar über 700 Einwendungen eingereicht

[23] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, 06.02.2019: Erörterungstermin zum Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim

[24] Ludwigsburger Kreiszeitung vom 7.02.2019: Erörterungstermin - 15 Jahre soll der Rückbau von GKN I dauern

[25] enbw.de: Arbeiten zur Demontage der Zellenkühltürme in Neckawestheim abgeschlossen, 19.11.2012

[26] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Genehmigungsbescheid für das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block I (GKN I) der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) - Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung (1. SAG), 03.02.2017

[27] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Genehmigungsbescheid für das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block I (GKN I) der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) - 2. Abbaugenehmigung (2. AG GKN I), 12.12.2019

[28] EnBW: Neckarwestheim: Beide Blöcke sind im Rückbau, abgerufen 15.12.2023

[29] tagesschau.de: Abschaltung unumkerhbar, 23.05.2023

[30] Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung: Geschäftsbericht zum 31.12.2017

[31] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Bericht über die Entsorgung von radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen aus Baden-Württemberg, Stand September 2023

[32] ESK-Stellungnahme: Anforderungen an bestrahlte Brennelemente aus entsorgungstechnischer Sicht, 27.05.2011

[33] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Frische und verunreinigte Brennelemente aus Atomkraftwerken, Drucksache 19/612, 02.02.2018

[34] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Kernenergieüberwachung und Strahlenschutz in Baden-Württemberg: Tätigkeitsbericht 2018

[35] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN: „Atommüll – Fragen zur Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen und diesbezüglichen Korrosionsproblemen (verrostete Atommüllfässer)“, Drucksache 17/9592, 09.05.2012

[36] stuttgarter-zeitung.de, 15. März 2012: Rostiges Fass mit Atomschlamm entdeckt

[37] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Teubner, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Atomkraftwerk Neckarwestheim (GKN, Blöcke I und II), Drucksache 11/3649, 05.12.1988

[38] Helmholtz-Zentrum München / PG Jülich: „Asse-Inventar – Abschlussbericht“, 31.08.2010

[39] Deutscher Bundestag: Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Drucksache 16/12182 vom 06.03.2009, Frage 91

[40] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Victor Perli, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kosten und Verteilung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in den Zwischenlager der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH, Drucksache 19/32620, 29.09.2021

[41] "Freigemessene Abfälle in Vaihingen/Enz: Gemeinderat gegen Atommeiler-Schutt", Stuttgarter Zeitung, 03.02.2017

[42] Stuttgarter Zeitung: Gutachten über Deponien im Landkreis - Falsche Angabe zur Strahlenbelastung löst Ärger aus (09. Januar 2019)

[43] stuttgarter-nachrichten.de, 24.10.2019: Warum im Kreis Ludwigsburg noch kein Atomschutt ankommt

[44] stimme.de: Stetten kriegt den Rest der Abfälle, 15.10.2019

[45] AG AtomErbe Neckarwestheim: DepoNIE? Wohin mit dem AKW? 10. Februar 2017

[46] stimme.de: AG Atom-Erbe kritisiert Vorgehen beim GKN-Rückbau, 27.02.2020