Forschungsreaktor Frankfurt

Name: Forschungsreaktoren FRF 1 und 2

Art der Anlage: Forschungsreaktor

Status der Anlage: zurückgebaut

Bundesland: Hessen

Betreiber: Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main

Anlage

 

Name der Anlage:

Forschungsreaktoren FRF 1 und FRF 2

Bundesland:

Hessen

Betreiber:

Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main

Eigentümer:

Land Hessen

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde:

Inbetriebnahme: Kultusministerium Hessen

Stilllegung: Hessisches Ministerium Umwelt, ländlicher Raum und Verbraucherschutz

Reaktortyp:

Homogener Reaktor

In diesem Reaktortyp war das auf etwa 20 % angereicherte Uran als Sulfat in Wasser gelöst, der Kernbrennstoff war also homogen mit dem Moderator Wasser vermengt. [1]

Leistung, thermisch:

50 kW

Zweck:

Untersuchungen der Eigenschaftem des FRF 1 selbst, Grundlagenforschung in der Kernphysik, nukleare Festkörperphysik, nukleare Analysemethoden, Neutronenaktivierung für andere Forschungsinstitute, Kliniken und Industrie [1]

Baubeginn:

15.06.1956: Grundsteinlegung durch Bundesminister für Atomfragen Franz Josef Strauß (CSU)

Der Reaktor wurde von den Farbwerken Hoechst anläßlich der Gründung des Instituts für Kernphysik an der Uni Frankfurt a.M. gestiftet  [1]

Inbetriebnahme:

10.01.1958

Besondere Gefahren:

Knallgaserzeugung in der Brennstofflösung [1]

"Bedingt durch seinen technischen Aufbau besaß der Reaktor trotz seiner geringen Leistung ein ungewöhnlich großes Gefährdungspotential, weil bei Auftreten einer Undichtigkeit des Primärsystems im ungünstigsten Falle die gesamte im Reaktor vorhandene Aktivität freigesetzt werden konnte." [1]

Kosten:

Baukosten für den FRF 1 ca. 2,5 Mio. DM, davon übernahm der Chemiekonzern Farbwerke Hoechst AG 600.000 € als Stiftungsgelder für die Universität Frankfurt. [2]

01.10.1956: Der Magistrat der Stadt Frankfurt beschloss, mehrere Hunderttausend DM zur Errichtung von Laborgebäuden zur Verfügung zu stellen. [2]

Baukosten für den FRF 2 ca. 10 Mio. DM, davon hat der Bund nach Hochschulfärderungsgesetz ca. 3,9 Mio. DM getragen. [3]

Stilllegung

 

Außerbetriebnahme:

19.03.1968 auf Grund von technischen Schwierigkeiten: Zerstörung des Knallgaskatalysators mit der Folge, daß Kanallgasrekombination jetzt unkontrolliert in Bereichen außerhalb der mit Temperaturfühlern überwachten Katalysatorkammer stattfand. [1]

Abbau FRF 1:

1969/70: Weitgehender Abbau des FRF 1

Um- bzw. Neubau
als FRF 2:

1973 begann der Bau des FRF 2 an selber Stelle. Geplant als TRIGA-Reaktor, Leistung 1 MW.

Für den FRF 2 wurden kontaminierte und aktivierte Anlagenteile des Vorgängerreaktors FRF 1 verwendet, allerdings mussten die aktivierten Betoinformasteine herausgebrochen und der schwach aktive Graphit mit Sägen bearbeitet werden um eine wassergekülte Zusatzabschirmung einzubauen. [1]

Jahre später starben mehrere Mitarbeiter, die an diesen Arbeiten aktiv beteiligt waren, infolge einer Krankheit, die man üblicherweise mit dem Einatmen von Asbeststaub in Verbindung bringt. Ein Zusammenhang dieser Todesfälle mit dem Reaktorumbau ist unbewiesen. [1]

Während des Baus traten verschiedene Schwierigkeiten auf, u.a. entsprach die Aluminiumlegierung der Rohrleitungen nicht den Spezifikationen, der Hauptwärmetauscher fiel schon im Testbetrieb durch Lochkorrosion aus. [1]

In die Bauzeit fiel eine Erhöhung von Sicherheitsanforderungen an Atomanlagen.Ddie Kosten stiegen, gleichzeitig verlor der Reaktor an Attraktivität für die Forscher. 1976 sperrte das Bundesforschungsministerium die Fördermittel. [1]

Keine Betriebsgenehmigung:

11.07.1980: Erlaß des hessischen Kultusministers, dass der FRF 2 nicht in Betrieb genommmen werden darf. Der Reaktor war nie kritisch. [4]

„Sicherer“ Einschluss

Ab 1996

Rückbau:

Vollständiger Rückbau von März 2005 bis Oktober 2006

Entlassung aus dem AtG am 31.10.2006

Abfälle

 

Abrissabfälle:

Gesamtmasse der Anlage FRF: 13.500 t

  • Radioaktive Abfälle: 90 t
  • Freigabe: Freigemessene Reststoffe 180 t
  • Gebäudemassen zum konventionellen Abbruch: 13.230 t [5]

Zwischenlagerung im Reaktorgebäude:

Das Reaktorgebäude wurde ab etwa 1983 bis zu seinem Abriss als Zwischenlager für radioaktive Abfälle der Universität Frankfurt verwendet. [4]

Verbringung von Abfällen:

  1. Wiederaufarbeitung in Belgien: Brennstofflösung des FR F1 [1]
  2. Kernforschungszentrum Slowenien: Unbetrhalte Brennelemente des FRF 2 [1]
  3. Kernforschungszentrum Karlsruhe: Reaktortank des FRF 1 [1]
  4. Landessammelstelle Hessen: Radioaktive Abfälle aus dem Rückbau [6]
  5. VKTA Rossendorf: Freimessung und Freigabe radioaktiver Abfälle [6]

Quellen

[1] Dietrich Roßberg: Der Forschungsreaktor Frankfurt (FRF) des Insituts für Kernphysik der Universität Frankfurt am Main. 26.12.2004

[2] Magistrat der Stadt Frankfurt beschließt finanzielle Unterstützung für den Bau von Reaktorforschungseinrichtungen an der Goethe-Universität, 1. Oktober 1956, in: : Zeitgeschichte in Hessen, Stand: 1.10.2020

[3] Hessischer Landtag: Antwort auf die Kleine Anfrage der Abg. Frau Beckmann (CDU) betreffend zweiten Forschungsreaktor der Universität Frankfurt. Drucksache 9/4247, 13.02.1981

[5] Bundesamt für Strahlenschutz: "Statusbericht zur Kernenergienutzung in der Bundesrepublik Deutschland 2012", Juli 2013

[4] STEAG: Restbetrieb und Restabbau der Forschungsreaktoranlage Frankfurt (FRF)

[6] Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH: Stilllegung kerntechnischer Anlagen. Dezember 2017