Anlage | |
Name der Anlage: | LUnA – Lager für radioaktive Abfälle Unterweser, auch: |
Bundesland: | Niedersachsen |
Betreiber: | Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 wurde das LUnA von der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung betrieben werden. Die BGZ ist zu 100 Prozent staatliches aber privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen. [1] Die BGZ ist eine Ausgründung der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), die an den Bund abgegeben worden ist. [2] |
Gesellschafter: | 100 % Bund |
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde: | Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen (NMU) |
Umgebungs- | Niedersächsische Landesbetriebe für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) |
Besondere Gefahren: | Ungenügender Schutz vor der Gefahr zunehmender Sturmfluten. |
Genehmigung: | 05. Dezember 2018: Genehmigung gemäß § 7 StrlSchV für den Umgang mit radioaktiven Stoffen beim Betrieb erteilt. Die Genehmigung war am 20.06.2013 beim NMU und Baugenehmigung beim Landkreis Wesermarsch am 11.03.2015 beantragt worden. Anders als Baden Württemberg beim SAL Neckawestheim und SAL Philippsburg hält Niedersachsen ein Verfahren für das LUnA gemäß § 2a Absatz 1 Satz 2 AtG nach den Regelungen der AtVfV für notwendig: "Dies ergibt sich aus der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Nr. 11.3 der Anlage 1 zum UVPG für Errichtung und Betrieb einer Anlage zu dem ausschließlichen Zweck der für mehr als zehn Jahre geplanten Lagerung radioaktiver Abfälle an einem anderen Ort als dem Ort, an dem diese Stoffe angefallen sind." [3] Im Februar 2016 erfolgte eine Öffentlichkeitsbeteiligung in dessen Rahmen die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin erörtert wurden. [3a] E.ON Kernkraft GmbH: Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Unterweser (KKU) und Betrieb des Lagers für radioaktive Abfälle Unterweser (LunA) – Sicherheitsbericht [4] Sammeleinwendung Arbeitskreis Wesermarsch. [5] 23.02.2016: Erörterungstermin in Rodenkirchen |
Stilllegung | |
Befristung: | Unbefristete Betriebsgenehmigung beantragt |
Abfälle | |
Inventar: | Umgang mit radioaktiven Stoffen mit einem Aktivitätsinventar von bis zu 5 x 1017 Bq beantragt, hierunter: [4]
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Transporte | |
| Extern konditionierte schwach- und mittelradioaktive Abfälle |
| radioaktive Rohabfälle, vorkonditionierte und konditionierte radioaktive Abfälle |
| Vorhanden |
Adressen | |
Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH |
Behörden: | Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMU), Archivstraße 2; 30169 Hannover, Tel.: 0511 / 120-0, poststelle(at)mu.niedersachsen.de, www.umwelt.niedersachsen.de Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Am Sportplatz 23, 26506 Norden, 04931 / 947-0, pressestelle(at)nlwkn-dir.niedersachsen.de, www.nlwkn.niedersachsen.de |
KritikerInnen: | AK Wesermarsch, c/o Hans-Otto Meyer-Ott, Hammelwarder Außendeich 8, 26919 Brake, www.ak-wesermarsch.info, ott.meyer-ott(at)ewetel.net |
Quellen:[2] Gesellschaft für Nuklearservice: Unternehmensmagazin Ausgabe 9-11/2016 [3a] NMU - Abfall-Zwischenlager Unterweser 2 (AZU 2) |