RBZ Neckarwestheim

Name: RBZ-GKN Reststoffbearbeitungszentrum GKN

Art der Anlage: Konditionierungs- und Freimessanlage

Status der Anlage: in Betrieb

Bundesland: Baden-Württemberg

Betreiber: Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling mbH

Foto: AG AtomErbe Neckarwestheim

Anlage

                                      

Name der Anlage:

RBZ-GKN Reststoffbearbeitungszentrum GKN

Bundesland:

Baden-Württemberg

Betreiber:

Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling mbH

Für das RBZ wurde von der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) eigens eine Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling mbH gegründet. Die Gesellschaft steht für den Einstieg strategischer Partner offen. Die Verhandlungen mit Bilfinger sind allerdings gescheitert. [1]

Gesellschafter:

EnBW AG

Lage:

Durch die Lage im Steinbruch ist das Gelände begrenzt. Die Hallen wurden auf dem Gelände der abgerissenen Zellenkühltürme von Block I gebaut.

Inbetriebnahme:

März 2021 [2]

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM)

Genehmigung:

23.04.2014: Antrag auf Umgangsgenehmigung nach § 7 StrlSchV beim UM 

22.05.2014: EnBW legt eine Erheblichkeitsstudie vor, die besagt, dass vom RBZ-GKN keine erheblichen Umweltauswirkungen ausgehen würden und damit eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren nicht erforderlich sei. [3] Dies wurde unter Berufung auf die Begutachtung durch das vom Umweltministerium bestätigt. [4] 

22.02.2016: Baugenehmigung durch das Landratsamt Heilbronn

17.12.2018: Umgangsgenehmigung durch das Umweltministerium [5]

08.02.2021: Zustimmung des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Inbetriebnahme des RBZ-GKN [6] 

Max. zulässige Gesamtaktivität: 1 x 1013 Bq

Konditionierung von radioaktiven Abfällen aus Betrieb und Rückbau von Anlagen der EnBW und von Prüfstrahlern, auch wenn diese durch gemeinsame Behandlung oder Bearbeitung mit Abfällen oder Reststoffen aus anderen Einrichtungen vermischt sind oder sich in bereits an die BGZ übergebene Zwischenlager befinden.

Im RBZ-N dürfen Abfälle aus GKN I und GKN II sowie aus anderen Anlagen der EnBW bearbeitet werden. Die Großkomponenen aus den KKP 1 und KKP 2 werden wie z.B. der Dampferzeuger aus KKP 2 zur Zerlegung zum RBZ-N gebracht. [7]

Konditionierung:

Das RBZ-N besteht aus einer Reststoffbearbeitungshalle, einer Freimesshalle, Lagerflächen sowie sonstigen Bereichen. Verbrennen und Schmelzen radioaktiver Abfälle soll bei externen Konditionierern durchgeführt und die radioaktiven Aschen und Schlacken anschließend zurückgenommen werden.

Verfahren am Standort:

  • Zerlegung thermisch
  • Zerlegung mechanisch
  • Zerlege-Caisson für Großkomponenten
  • Kabelschäl-/Recyclinganlage
  • Betonbrecher und Betonbearbeitung
  • Dekontamination: Trocken-Abrasivverfahren und Nassverfahren
  • Ultraschallreinigung
  • chemische und elektrochemische Dekonteinrichtungen
  • Abfallsortierung
  • Hochdruckpresse
  • Behältertrocknung
  • Verdampferanlage
  • Konditionierung von Verdampferkonzentraten
  • Konditionierung von konventionellen Schadstoffen
  • Verpackungseinrichtungen
  • Freimessung [8]
Durchsatz: 10t/Tag im Einschichtbetrieb [4]

Besondere Gefahren:

Die Initiative Atomerbe Neckarwestheim hat trotzdem eine 13-seitige kritische Stellungnahme eingereicht. [9] Die Genehmigungen für die RBZ- und SAL-Anlagen "verstoßen gegen das Minimierungsgebot des Strahlenschutzes, gegen das Verursacherprinzip und gegen das Vorsorgeprinzip, sie sind deshalb abzulehnen", heißt es von Kritiker*innen. [10]

Die Öffnungsklausel für die Behandlung und Lagerung von Atommüll von anderen EnBW-Standorten kann zum Einfallstor für anderen Atommüll werden, selbst wenn die EnBW derzeit das Gegenteil erklärt. Die Energiewerke Nord (Zwischenlager Lubmin) haben eine solche Entwicklung bereits vollzogen.

Die Anlage steht auf dem Gelände eines ehemaligen Steinbruchs auf geologisch instabilem Grund. Der Kühlturm (Bodendurchmesser 165 Meter) ist bereits um 40 cm abgesunken. Über mehrere Jahre wurde mit Hilfe von Beton-Einpressungen in den Untergrund versucht, diesen zu stabilisieren. Ende 2002 kam es auf einem Acker 4,5 km vom AKW entfernt ohne Vorwarnung zu einem 18 Meter tiefen Erdeinbruch. [11]

Stilllegung

 

Befristung:

Unbefristete Betriebsgenehmigung

Abfälle

 

Abfalllagerung:

Ca. 2.950 m² Zwischenlagerflächen von radioaktiven Abfällen und freigemessenen Abfällen sowie zur Transportbereitstellung. Die Lagerflächen werden befestigt, aber nicht überdacht. [3]

Inventar:

Bestand 31.12.2022: [12]

  • Rohabfälle 0 m³
  • Behandelte Abfälle: 0 m³

Transporte

 

Zur Anlage:

Gerechnet wird mit täglich zwei Transporten [3]

  • überwiegend aus dem Abbau von GKN I und GKN II
  • Großkomponenten aus KKP 1 (z.B. Wärmetauscher) und KKP 2 (z.B. Dampferzeuger) zur Zerlegung sowie weitere radioaktive Abfäle aus anderen Anlagen der EnBW
  • Rücktransporte von konditionierten Abfällen von externen Konditionierern

Von der Anlage:

Rücktransport von Abfällen nach Behandlung und Konditionierung an die Abfallverursacher

Abtransport von Rohabfällen zu externen Konditionierern

Gleisanschluss:

Nicht vorhanden

Adressen

 

Betreiber:

Gesellschaft für nukleares Reststoffrecycling GmbH
Im Steinbruch, 74382 Neckarwestheim

Behörden:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart, Postfach 103439
70029 Stuttgart, Tel.: 0711 / 126-0, Fax: 0711 / 126-2881
poststelle(at)um.bwl.dewww.um.baden-wuerttemberg.de

Kritiker*innen:

Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar e.V.
c/o Albrecht Klumpp, Kreuzstr. 34, 71723 Großbottwar
Email: info(at)bbmn.de, www.bbmn.de
Telefon: 0151-51760104

AG AtomErbe Neckarwestheim
c/o BUND Regionalverband Heilbronn-Franken
Lixstraße 10, 74072 Heilbronn
richtig-abschalten(at)atomerbe.de, www.atomerbe-neckarwestheim.de

Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
c/o DemoZ, Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg
neckarwestheim(at)antiatom.net, http://neckarwestheim.antiatom.net/

Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn
c/o BUND Regionalverband Heilbronn-Franken
Lixstraße 10, 74072 Heilbronn
energiewende-hn(at)gmx.de, www.energiewendeheilbronn.de

Interessengemeinschaft Deponien Froschgraben Schwieberdingen und Burghof Horrheim
c/o Martin Theurer und Dr. Dierk Christian Vogt
Peter-von-Koblenz-Str. 45, 71701 Schwieberdingen
mail(at)froschgraben-freigemessen.de, www.froschgraben-freigemessen.de

Quellen

[1] „Die EnBW will „zügig und effizient“ vorgehen“ stuttgarter-zeitung.de vom 31.03.2014

[2] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Zwischenlager Neckarwestheim. Stand 01.09.2021

[3] Dr. Ing. Frank Dröscher: "Errichtung und Betrieb des Reststoffbearbeitungszentrums Neckarwestheim (RBZ-N) - Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG Umwelterheblichkeitsstudie (UES)", 22.05.2014

[4] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württenberg: Genehmigungsbescheid für das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block I (GKN I) der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) - Stillegungs- und erste Abbaugenehmigung (1. SAG), 03.02.2017

[5] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Genehmigung des Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen gemäß § 7 der Strahlenschutzverordnung im Reststoffbearbeitungszentrum am Standort Neckarwestheim (RBZ-N). 17.12.2018

[6] Energiewerke Baden-Württemberg: EnBW kann Reststoffbearbeitungszentrum in Neckarwestheim in Betrieb nehmen. Pressemitteilung 08.02.2021

[7] Energiewerke Baden-Württemberg: Sicherheitsbericht: Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerks Philippsburg Block 2 (KKP 2), Januar 2018

[8] EnBW Kernkraft GmbH: Rückbau im Dialog – Präsentation Bürgerdialog-Veranstaltung in Neckarwestheim, 05.03.2015

[9] AG AtomErbe Neckarwestheim: Initiativstellungnahme zum atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für das Reststoffbearbeitungszentrum (RBZ und das Standort-Abfalllager (SAL) beim Atomkraftwerk Neckarwestheim, 04.04.2016

[10] AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 17.12.2018

[11] „Landkarte des Schreckens“, DER SPIEGEL12/201, S.138 ff.

[12] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Bericht über die Entsorgung von radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen aus Baden-Württemberg, Stand September 2023