Anlage |
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Name der Anlage: | Abfall-Zwischenlager Neckarwestheim (AZN) vorher: SAL-N Standortabfalllager Neckarwestheim (Wir haben wegen bestehender Verlinkungen den alten Titel des Datenblatts beibehalten) |
Bundesland: | Baden-Württemberg |
Betreiber: | Seit 07.12.2020: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH [1] Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 [2] wurde das Zwischenlager auf die BGZ übertragen, einer Ausgründung der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS). Die BGZ ist privatwirtschaftlich geführt aber zu 100 % im Besitz des Bundes. Bis 06.12.2020: EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) |
Inbetriebnahme: | Dezember 2020 [3] |
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde: | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) |
Genehmigung: | 23.04.2014: Antrag auf Umgangsgenehmigung nach § 7 StrlSchV beim UM. 22.05.2014: EnBW legt eine Erheblichkeitsstudie vor, die besagt, dass vom SAL-N keine erheblichen Umweltauswirkungen ausgehen würden und damit eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren nicht erforderlich sei. [4] Dies wurde vom Öko-Institut bestätigt. [5] Die Initiative Atomerbe Neckarwestheim hat trotzdem eine 13-seitige kritische Stellungnahme eingereicht. [6] 23.04.2014: Antrag auf Umgangsgenehmigung nach § 7 StrlSchV beim UM. 22.02.2016: Baugenehmigung durch das Landratsamt Heilbronn [7] 17.12.2018: Umgangsgenehmigung nach § 7 StrlSchV, maximal 2 x 1017 Bq. Genehmigung für radioaktive Abfälle aus den kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen der EnBW am Standort Neckarwestheim oder aus anderen kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen der EnBW sowie Prüfstrahler. Die Lagerung von Gebinden mit sonstigen radioaktiven Stoffen aus anderen kerntechnischen Einrichtungen der EnBW erfolgt für einen Zeitraum von maximal sechs Jahren, wobei Lager- und Bearbeitungszeiten im RBZ-N berücksichtigt werden. Bei der Bearbeitung externer Abfälle anfallende Sekundärabfälle bleiben beim SAL-N. [8] |
Bauweise / Lage: | Durch die Lage im Steinbruch ist das Gelände begrenzt. Die Halle wurde auf dem Gelände der abgerissenen Zellenkühltürme errichtet. Stahlbetonhalle 133 m x 30 m x 21 m [3] |
Besondere Gefahren: | Die Genehmigungen für die RBZ- und SAL-Anlagen "verstoßen gegen das Minimierungsgebot des Strahlenschutzes, gegen das Verursacherprinzip und gegen das Vorsorgeprinzip, sie sind deshalb abzulehnen", heißt es von Kritiker*innen. [9] Die neue Anlage wird Jahrzehnte am Standort verbleiben. Die Anlage steht auf dem Gelände eines ehemaligen Steinbruchs auf geologisch instabilem Grund. Der Kühlturm (Bodendurchmesser 165 Meter) ist bereits um 40 cm abgesunken. Über mehrere Jahre wurde mit Hilfe von Beton-Einpressungen in den Untergrund versucht, diesen zu stabilisieren. Ende 2002 kam es auf einem Acker 4,5 km vom AKW entfernt ohne Vorwarnung zu einem 18 Meter tiefen Erdeinbruch. [10] |
Stilllegung |
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Befristung: | Unbefristete Betriebsgenehmigung [8] |
Abfälle |
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Inventar (Stand 31.12.2022): [11] |
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Luftführung und Klimatisierung: | Lüftung über eine Umluftanlage mit Zumischung von Frischluft Kontrollbereich des SAL-N: Der Handhabungsbereich ist für einen Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen ausgerichtet:
Infolge des Übergangs auf die BGZ ist ein Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen im SAL-N nicht mehr gestattet. Unklar ist, inwieweit die genannten Abluftanlagen im Kontrollbereich tatsächlich gebaut wurden. Der Genehmigungsbescheid weist nur aus, dass der ursprünglich ebenfalls vorgesehene Einsatz mobiler Abluftfilteraggregate entfällt. [8] |
Inspektionen: | Wiederkehrende Sichtprüfungen und Inspektionen alle 5 Jahre Periodische Sicherheitsüberprüfung alle 10 Jahre [8] |
Transporte |
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zur Anlage: | schwach- und mittelradioaktive Abfälle der EnBW |
von der Anlage: | Radioaktive Betriebsabwässer zur externen Konditionierung Schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus anderen Standorten der EnBW, deren Lagerfrist beendet ist |
Gleisanschluss: | Nicht vorhanden |
Adressen | |
Betreiber: | BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH |
Behörden: | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg |
Kritiker*innen: | Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar e.V. AG AtomErbe Neckarwestheim Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn Interessengemeinschaft Deponien Froschgraben Schwieberdingen und Burghof Horrheim |
Quellen[9] AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 17.12.2018 [10] „Landkarte des Schreckens“, DER SPIEGEL 12/201, S. 138 ff. |