SAL Philippsburg

Name: Abfall-Zwischenlager Philippsburg

Art der Anlage: Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle

Status der Anlage: in Betrieb

Bundesland: Baden-Württemberg

Betreiber: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Anlage

                                      

Name der Anlage:

Abfall-Zwischenlager Philippsburg (AZP)

vorher: SAL-P Standortabfalllager Philippsburg

(Wir haben wegen bestehender Verlinkungen den alten Titel des Datenblatts beibehalten)

Bundesland:

Baden-Württemberg

Betreiber:

seit 14.04.2020: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH [1]

Infolge des Entsorgungsübergangsgesetzes vom 27.01.2017 [2] wurde das Zwischenlager auf die BGZ übertragen, einer Ausgründung der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS). Die BGZ ist privatwirtschaftlich geführt aber zu 100 % im Besitz des Bundes. 

Bis 14.04.2020: EnBW Kernkraft GmbH (EnKK)

Bauweise / Lage:

Auf dem jetzigen Kraftwerksgelände, Stahlbetonhalle 145 m x 30 m x 21 m [3]

Inbetriebnahme:

2020 [3]

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM)

Genehmigung:

03.06.2014: Antrag auf Umgangsgenehmigung nach § 7 StrlSchV beim UM.

31.10.2014: EnBW legt eine Erheblichkeitsstudie vor, die besagt, dass vom RBZ-P keine erheblichen Umweltauswirkungen ausgehen würden und damit eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren nicht erforderlich sei. [4] Dies wurde vom Öko-Institut bestätigt. [5]

Februar 2016: Baugenehmigung durch das Landratsamt Karlsruhe.

17.12.2018: Umgangsgenehmigung nach § 7 StrlSchV, maximal 2 x 1017 Bq. Genehmigung für radioaktive Abfälle aus den kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen der EnBW am Standort Philippsburg oder aus anderen kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen der EnBW sowie Prüfstrahler. Die Lagerung von Gebinden mit sonstigen radioaktiven Stoffen aus anderen kerntechnischen Einrichtungen der EnBW erfolgt für einen Zeitraum von maximal sechs Jahren, wobei Lager- und Bearbeitungszeiten im RBZ-P berücksichtigt werden. Bei der Bearbeitung externer Abfälle anfallende Sekundärabfälle bleiben beim SAL-P. [6]

Besondere Gefahren:

Die Genehmigungen für die RBZ- und SAL-Anlagen "verstoßen gegen das Minimierungsgebot des Strahlenschutzes, gegen das Verursacherprinzip und gegen das Vorsorgeprinzip, sie sind deshalb abzulehnen", heißt es von Kritiker*innen. [7]

Die neue Anlage wird Jahrzehnte am Standort verbleiben.

Stilllegung

 

Befristung:

unbefristete Betriebsgenehmigung [6]

Abfälle

 

Inventar (Stand 31.12.2022): [8]

  • Rohabfall: 0 m³
  • Bestand behandelter Abfall von extern: 306 m³
  • Bestand behandelter Abfall der BGZ: 0 m³

Luftführung und Klimatisierung:

Lüftung über eine Umluftanlage mit Zumischung von Frischluft, Konditionierung der Zuluft (Entfeuchtung) zur Verhinderung von Korrosion an den Abfallgebinden.

Kontrollbereich des SAL-P: Der Handhabungsbereich ist für einen ein den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen ausgerichtet: Gerichtete Luftströmung durch eine Druckstaffelung; Zu- und Abluftanlage zu den angrenzenden Bereichen; gefilterte Abgabe der potenziell aktivitätsführenden Kontrollbereichsluft über den Kamin und die dort vorgesehenen Messstellen zur Überwachung der Fortluft; redundanter Aufbau von Ventilatoren und Filtern. Bei wesentlichen Störungen an der Lüftungsanlage sollen die Lüftungsklappen automatisch geschlossen werden, um einen Einschluss der Radioaktivität sicherzustellen. Infolge des Übergangs auf die BGZ ist ein Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen im SAL-P nicht mehr gestattet. Unklar ist, inwieweit die genannten Abluftanlagen im Kontrollbereich tatsächlich gebaut wurden. Der Genehmigungsbescheid weist nur aus, dass der ursprünglich ebenfalls vorgesehene Einsatz mobiler Abluftfilteraggregate entfällt. [6]

Inspektionen:

Wiederkehrende Sichtprüfungen und Inspektionen alle 5 Jahre, Periodische Sicherheitsüberprüfung alle 10 Jahre [6]

Transporte

 

zur Anlage

Extern konditionierte schwach- und mittelradioaktive Abfälle, Abfälle aus anderen Standorten der EnBW zur Lagerung

von der Anlage:

Radioaktive Betriebsabwässer zur externen Konditionierung, schwach- und mittelradioaktive Abfälle zu anderen Standorten der EnBW zurück, deren Lagerfrist beendet ist

Gleisanschluss:

Vorhanden

Adressen

 

Betreiber:

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Telefon 0201 2796-0
Webseite: https://bgz.de E-Mail: info@bgz.de

Behörden:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart
Postfach 103439, 70029 Stuttgart
Tel.: 0711 126-0, Fax: 0711 126-2881
poststelle(at)um.bwl.dewww.um.baden-wuerttemberg.de

KritikerInnen:

Südwestdeutsche Anti-Atom-Initiativen
mail@atomausstieg-sofort.de, www.atomausstieg-sofort.de und www.philippsburg-abschalten.de

Arbeitskreis gegen das AKW Philippsburg
antiatom(at)t-online.de

BUND Regionalverband Mittlerer Neckar
BUND-Ökozentrum, Waldhornstraße 25, 76131 Karlsruhe
Tel. 0721 358582, Fax 0721 358587
bund.mittlerer-oberrhein@bund.net, www.bund-mittlerer-oberrhein.de

Quellen

[1] EnBW: EnBW nimmt Standort-Abfalllager in Philippsburg in Betrieb und übergibt es an die staatliche BGZ, Pressemitteilung 14.04.2020

[2] Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken (Entsorgungsübergangsgesetz - EntsorgÜbG), 27.01.2017

[3] bgz.de: Standort Philippsburg, abgerufen am 18.02.2024

[4] Dr. Ing. Frank Dröscher: "Errichtung und Betrieb des Reststoffbearbeitungszentrums Philippsburg (RBZ-P) - Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG Umwelterheblichkeitsstudie (UES)", 12.10.2014

[5] Öko-Institut: Stellungnahme zur allgemeinen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit des Standort-Abfalllagers am Standort Philippsburg, 31.03.2015

[6] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Genehmigung des Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen gemäß § 7 der Strahlenschutzverordnung in dem Standort-Abfalllager am Standort Philippsburg (SAL-P), 17.12.2018

[7] AG AtomErbe Neckarwestheim: Presse-Mitteilung 17.12.2018

[8] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Bericht über die Entsorgung von radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen aus Baden-Württemberg, Stand September 2023