Wismut GmbH

Name: Wismut GmbH

Bundesland: Sachsen

Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland

Foto: Norbert Kaiser (wikipedia)

Unternehmen

 

Name des Unternehmens:

Wismut GmbH, seit 20.12.1991

1954 – 1991: Sowjetisch-deutsche Aktiengesellschaft (SDAG) Wismut

1947 – 1953: Sowjetische Aktiengesellschaft (SAG) Wismut

Bundesland:

Sachsen (Firmensitz Chemnitz)

Bergbau und Uranverarbeitungsstätten in Sachsen und Thüringen

Gesellschafter:

Bundesrepublik Deutschland (100%)

Die 2002 gegründete Tochter Wisutec, die Sanierungsgeschäfte auf dem internationalen Markt akquirieren sollte, wurde 2010  privatisiert. [1]

Am 16.05.1991 ging der sowjetische Anteil der SDAG Wismut auf die BRD über. Die Neben- und Hilfsbetriebe wurden als „DFA-Fertigungs- und Anlagenbaugesellschaft mbH“ abgespalten und Teile bis 1995 privatisiert. [2]

Bis 1954 war die SAG in rein sowjetischem Besitz, ab 1954 erhielt die DDR 50% der Anteile.

Beschäftigte: Aktuell ca. 1.000 [3]; 1990 ca. 45.000

Uranabbau:

In Joachimsthal (heute Jachymov in Tschechien) wurde bereits im 19. Jahrhundert Uranerz in industriellem Ausmaß als Nebenprodukt für die Farbherstellung gewonnen. Marie und Pierre Curie arbeiteten mit Material aus Joachimsthal. [4] Während des Nationalsozialismus betrieb die Sachsenerz GmbH mehrere Bergwerke im Erzgebirge. [5]

SAG/SDAG Wismut: Bis 31.12.1990: ca. 231.000 t Uran. (Nach der UdSSR, USA und Kanada war die DDR der viertgrößte Uranproduzent). [6] Das Uran wurde ausschließlich in die UdSSR geliefert. [7]

Förderstätten:

Mit dem Wismut-Gesetz wurde das Recht, die Suche, Erkundung, Gewinnung und Aufbereitung von Uranerzen durchzuführen, von der SDAG Wismut auf die Wismut GmbH übertragen. [8]

Uranverarbeitung:

  • Sachsen: Crossen
  • Thüringen: Seelingstädt
  • Hilfsbetriebe in Zwickau, Grüna und Karl-Marx-Stadt (Chemnitz)

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden:

Sachsen: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Thüringen: Landesbergamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

Genehmigungen:

In den Jahren nach dem Krieg lagen viele Betriebsstätten der SAG / SDAG Wismut im militärischen Sicherheitsbereich der UdSSR.

1962 wurde die SDAG Wismut durch Regierungsabkommen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der DDR verpflichtet. Sie unterlag deshalb materiell den dort seit 1964 geltenden Strahlenschutzvorschriften, war aber formell weitgehend nicht der Aufsicht des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz  (SAAS) unterworfen, sondern zur Eigenüberwachung berechtigt und verpflichtet.

1985 erhielt das SAAS durch eine Vereinbarung mit der SDAG Wismut Überwachungs- und Genehmigungszuständigkeiten, insbesondere für radioaktive Ableitungen an die Umgebung und die Übergabe stillgelegter Betriebe und Einrichtungen an andere Rechtsträger oder Nutzer.

Die Anlagen der SDAG Wismut wurden nach der deutsch-deutschen Vereinigung nicht dem Atomrecht unterstellt sondern unterlagen bis 31.12.2018 heute noch dem Strahlenschutzrecht der DDR. [9]

Seit 1990 hat die Wismut GmbH mehr als 9.000 bergrechtliche, strahlenschutzrechtliche, wasserrechtliche und umweltrechtliche Genehmigungsverfahren geführt, erteilt wurden ca. 4.200 Genehmigungen in Sachsen, ca. 4.700 in Thüringen und ca. 60 länderübergreifend, allerdings ohne ausreichende Öffentlichkeitsbeteiligung. Etwa die Hälfte wurde als bergrechtliche Zulassungen und je ca. 1.300 als strahlenschutzrechtliche und wasserrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse erteilt.  [6]

Besondere Gefahren:

Von 1946 - 2000 wurden 7.693 durch ionisierende Strahlung verursachte Krankheiten (meist Lungenkrebs) als Berufskrankheiten der Bergleute anerkannt. Dazu kommen 16.692 Silikosen / Siliko-Tuberkulosen. [10]

Die gesundheitlichen Auswirkungen auf die allgemeine Bevölkerung sind nicht ermittelt worden. Die Menschen, die teilweise direkt neben den Halden wohnen, sind seit Jahrzehnten radioaktiven und arsenhaltigen Stäuben, hohen Radonkonzentrationen und einer erhöhten Gammastrahlung ausgesetzt. Radioaktiv kontaminiertes Sickerwasser ist in den Boden und ins Grundwasser eingedrungen.

Die Dimensionen des betroffenen Gebietes, die Mengen an strahlenden Altlasten, die nicht abgetragen und deponiert, sondern vor Ort behandelt und abgedeckt werden, sind enorm. In wieweit und wie lange der Schutz vor dem Austrag radioaktiver Stoffe aus den abgedeckten Halden und Tailings trägt, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall gibt es eine dauerhaft erhöhte radioaktive „Grundstrahlung“ in den betroffenen Gebieten in Thüringen und Sachsen und in den Vorflutern wie die Zwickauer Mulde, die Elbe, die Weiße Elster, die Pleiße sowie diversen Bächen, in die die behandelten Gruben- und Flutungswässer abgeleitet werden oder Gebieten in denen kontaminierte Grundwasser hochsteigen.

Auch in anderen Teilen der ehemaligen DDR sind die Menschen von der Radioaktivität aus dem Uran der Wismut betroffen. Ab Mitte der 60er Jahre wurde das uranhaltige Gestein als Baumaterial verkauft und z.B. beim Bau des Rostocker Überseehafens verwendet. [11]

Stilllegung

 

Betriebseinstellung:

31.12.1990

Sanierung:

Ca. 3.700 ha radioaktiv kontaminierte Halden, Absetzanlagen und Betriebsflächen, über 300 Mio. m³ Bergmaterial auf ca. 48 Halden abgelagert

Aus der Aufbereitung des Urans zu Yellow Cake stammen über 160 Mio. m3 Schlämme mit radioaktivem Material und anderen Schadstoffen.

Die Wismut GmbH ist aufgrund des Wismut-Gesetzes vom 31.12.1991 ausschließlich zur Sanierung der Anlagen verpflichtet, die sich am 30.06.1990 im Besitz der SDAG Wismut befanden: Uranabbau in Schlema, Königstein, Pöhla, Dresden-Gittersee und das Sanierungsgebiet Ronneburg, Uranaufbereitung Crossen und Seelingstädt. [6] 

Altstandorte:

2000: Das Bundesamt für Strahlenschutz und die Gesellschaft für Reaktorsicheheit erstellen ein Radiologisches Altlastenkataster – A.LAS.KA. Sie identifizieren neben den Sanierungsstandorten der Wismut GmbH weitere ca. 1.900 Altstandorte in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, für die keine Sanierungsverpflichtungen für die Wismut GmbH bestehen. Diese Altstandorte sind meist vor 1962 von der SAG/SDAG Wismut überwiegend unsaniert an die Gebietskörperschaften zurück gegeben worden. Die Sanierung dieser Altstandorte ist Aufgabe der jeweiligen Eigentümer*innen, in der Regel der Kommunen und Länder. 

Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Freistaat Sachsen zur Sanierung besonders gefährlicher Altlasten:

  • 05.09.2003: Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Sachsen und der Bundesregierung zur Bereitstellung von je 39 Mio. Euro für die Sanierung von Altstandorten, die als prioritär eingestuft wurden
  • 04.04.2013: Ergänzung des o.g. Verwaltungsabkommens über je 69 Mio. Euro bis 2022
  • 2019: 2. Ergänzung des o.g. Verwaltungsabkommens über je 109,5 Mio. Euro. Besteht danach noch Sanierungsbedarf, muss den das Land Sachsen alleine bezahlen. [12]

Bis Ende 2019 wurden ca. 500 untertägige Objekte gesichert bzw. verwahrt und knapp 70 übertägige Altstandorte saniert. [13]

Die thüringische Landesregierung sieht bisher keine Veranlassung für vergleichbare Aktivitäten.

Fortgeltung des  Strahlenschutz-rechtes der DDR:

Mit dem Umweltrahmengesetz wurde zum 01.07.1990 das bundesdeutsche Strahlenschutzrecht auf das Gebiet der ehemaligen DDR ausgeweitet. Allerdings mit einer wesentlichen Ausnahme: Für bergbauliche und andere Tätigkeiten gilt explizit die Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz vom 11. Oktober 1984 (GBl I S. 341) der DDR weiter. (Art. 2 § 2 Abs. 2 Satz 2). Eine Verfassungsbeschwerde wegen der schwächeren Schutzregelungen wurde am 02.12.1999 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zugelassen.

Aus der Begründung des BVerfG: „Von der Strahlenschutzverordnung abweichende Sonderregelungen für die Sanierung der Hinterlassenschaften des Uranbergbaus sind vielmehr zulässig, weil es in der Sache um eine Altlastensanierung singulären Ausmaßes geht. ... An die Sanierung von Altlasten dürfen … nicht die Zielvorstellungen des Vorsorgeprinzips angelegt werden … Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes vor Eintritt einer Verunreinigung stoße aus naturwissenschaftlichen und technischen Gründen an Grenzen. Das trifft für die durch den Bergbau ans Tageslicht gebrachten radioaktiven Stoffe in besonderem Maß zu, denn die Radioaktivität kann nicht etwa mit den Stoffen beseitigt werden; es können nur die Auswirkungen auf die Gesundheit der Bewohner der betroffenen Bereiche verringert werden, indem durch Abdeckung, Umlagerung oder andere Sanierungsmaßnahmen die Immissionsbelastung vor allem in Wohngebieten vermindert wird.“ [14] 

Fehlende Öffentlichkeits-beteiligung:

Mit der Fortgeltung des Strahlenschutzrechts der DDR für die Wismut-Sanierung entfällt die Verpflichtung zu einem ordentlichen Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in o.a. Urteil wie folgt geäußert: „Eine Schutzpflichtverletzung liegt auch nicht im Verzicht auf die Einführung eines förmlichen Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Bei der Sanierung bestehender Altlasten kann das Ausmaß der Kosten eine zügige und umfassende Sanierung allenfalls verzögern oder gar verhindern, nicht aber die Zulassung neuer Emissionen beschleunigen. Damit fehlt insoweit der innere Grund, unter Einschränkung des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei Erfüllung der Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG einen vorgezogenen Grundrechtsschutz durch Verfahren zu fordern.“ [14]

Nutzung von Halden und Absetzbecken als Endlager:

Während Politik, Wissenschaft und Industrie offiziell erklären, dass Atommüll in der Bundesrepublik Deutschland langfristig in tiefen geologischen Formationen gelagert werden soll, gilt dies für die Hinterlassenschaften der SDAG Wismut auf dem Gebiet der ehemaligen DDR nicht. Nicht nur, dass die strahlenden Halden und Tailings vor Ort verbleiben, auch der radioaktiv kontaminierte Schrott und Bauschutt aus dem Abriss der übertägigen Betriebsanlagen zur Förderung und Aufbereitung des Urans wird nicht „endlagergerecht“ konditioniert, zwischengelagert und später in ein dafür vorgesehenes Lager gebracht. Die kontaminierten Abrissabfälle, Schrott, Bauschutt und Erdreich, werden einfach vor Ort in die Halden und Tailings mit eingebaut. Diese werden ohne Planfeststellungsverfahren, ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und ohne Langzeitsicherheitsnachweis zu „Bundesendlagern“ umfunktioniert, bei Fortgeltung der schwächeren Schutznormen des Strahlenschutzrechts der DDR. [9]

Kosten:

Die Sanierungsausgaben werden derzeit auf ca. 8 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt geschätzt. [12] Bis 2020 wurden davon ca. 6,8 Mrd. Euro ausgegeben, davon 3,2 Mrd. Euro in Sachsen und 3,6 Mrd. Euro in Thüringen. [15]

Die Kosten für die Langzeitaufgaben bis 2040 (Überwachung der abgedeckten Halden, des Aufschüttkörpers des ehemaligen Tagebaus Lichtenberg, der Absetzanlagen, der untertägigen Grubenbaue, für die der Wasserableitung sowie der Wasserbehandlungsanlagen) hängen wesentlich vom Zeitpunkt der Einstellung des Betriebes der nach 2040 noch zu betreibenden Wasserbehandlungsanlagen ab und kann derzeit noch nicht beziffert werden.

Kosten für die Sanierung der sächsischen Altstandorte: Bund  + Freistaat Sachsen je 217,5 Mio. Euro.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Bis Ende 2011 etwa 1 Mrd. € für die gesundheitlichen Folgekosten des Uranabbaus. [16]

Adressen

 

Betreiber:

Wismut GmbH
Jagdschänkenstraße 29, 09117 Chemnitz
Tel.: 0371 8120-0, Fax: 0371 81 20-584,
E-Mail: info(at)wismut.de, www.wismut.de

Behörden:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Postfach 540137, 01311 Dresden
Tel.: 0351 2612-5300, Fax: 0351 2612-5399
poststelle.lfulg(at)smul.sachsen.de, www.smul.sachsen.de/lfulg/

Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen
Göschwitzer Str. 41, 07745 Jena
Tel.: 0361 57 3942 000, Fax: 0361 57 3942 222
poststelle@tlubn.thueringen.de, www.tlubn.thueringen.de/geologie-bergbau

KritikerInnen:

Kirchlicher Umweltkreis Ronneburg, c/o Frank Lange, Tel.: 0173 / 5775674

Quellen

[1] www.dfa-ps.de, abgerufen am 04.03.2021

[2] www.wisutec.de, abgerufen am 04.03.2021

[3] wismut.de: Firmenportrait, abgerufen am 04.03.2021

[4] wikipedia.de: Marie Curie, abgerufen am 04.03.2021

[5] wikipedia.de: Sachsenerz Betriebsgesellschaft GmbH, abgerufen am 04.03.2021

[6] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Wismut Bergbausanierung - Landschaften gestalten und erhalten, Juli 2015

[7] wismut.de: Häufige Fragen, abgerufen am 04.03.2021

[8] Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Mai 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beedingung der Tätigkeiten der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut, 12.12.1991, zuletzt geändert durch Art. 20 V v. 31.8.2015 I 1474

[9] Deutscher Bundestag, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralph Lenkert, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter sowie der Fraktion DIE LINKE: Dauerhafte Lagerung radioaktiver Abfälle in den Halden und Absetzbecken der Wismut GmbH", 18/243, 27.12.2013

[10] Koppisch / Hagemeyer / Friedrich / Butz / Otten: Das Berufskrankheitengeschehen im Uranerzbergbau der "Wismut" 1946 bis 2000", asu 39 (2004)

[11] wikipedia.de: Wismut Objekt 02, abgerufen am 04.03.2021

[12] Bundesministerium des Inneren: Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit 2020

[13] Wismut GmbH: Tätigkeitsbericht zur Sanierung sächsischer Wismut-Altstandorte 2019

[14] Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1580/91, 02.12.1999

[15] wismut.de: Unternehmen - Finanzierung, abgerufen am 04.03.2021

[16] "Fast 10.000 Arbeiter der Wismut an Krebs erkrankt", ÄrzteZeitung 30.04.2012