Symposium Atommüllrecht - Präsentationen und Berichte

Das Projekt Atommüllreport hat es sich zur Aufgabe gemacht, Wissen zu sichern und die Debatte zu fördern. In diesem Rahmen fand am 23.10.2015 das erste Symposium Atommüllrecht statt. Etwa 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Umweltministerien, Forschung und Wissenschaft, Umweltverbänden und Bürgerinitiativen waren nach Hannover gekommen, um die aktuellen juristischen Entwicklungen in Sachen Atommüll zu beleuchten und zu bewerten. Denn während in Berlin die Kommission Lagerung hochradioaktive Abfälle über die Lagerung von Atommüll diskutiert, werden mit Gesetzen, Verordnungen und Gerichts- und Verwaltungsverfahren Fakten für den Umgang mit radioaktiven Abfällen geschaffen.

Das Projekt Atommüllreport hat es sich zur Aufgabe gemacht, Wissen zu sichern und die Debatte zu fördern. In diesem Rahmen fand am 23.10.2015 das erste Symposium Atommüllrecht statt. Etwa 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Umweltministerien, Forschung und Wissenschaft, Umweltverbänden und Bürgerinitiativen waren nach Hannover gekommen, um die aktuellen juristischen Entwicklungen in Sachen Atommüll zu beleuchten und zu bewerten. Denn während in Berlin die Kommission Lagerung hochradioaktive Abfälle über die Lagerung von Atommüll diskutiert, werden mit Gesetzen, Verordnungen und Gerichts- und Verwaltungsverfahren Fakten für den Umgang mit radioaktiven Abfällen geschaffen.

Dr. Dörte Fouquet – Auswirkung des EU-Rechts auf den nationalen Umgang mit Atommüll

Über den EURATOM-Vertrag hat die EU-Kommission die Regelungskompetenz für Atomfragen in den Mitgliedstaaten, doch davon hat sie in den letzten Jahrzehnten wenig Gebrauch gemacht. Mit der Richtlinie 2011/70/EURATOM wurden die Mitgliedstaaten zum ersten Mal verpflichtet, den Bestand ihrer radioaktiven Abfälle und deren Finanzierung an die Kommission zu melden, sowie nationale Entsor­gungsprogramme aufzustellen. Zu den Kompetenzen der EU-Kommission, zu den Auswirkungen der Richtlinie 2011/70/EURATOM und der Umsetzung durch das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung referierte Frau Dr. Dörte Fouquet.

Frau Dr. Dörte Fouquet war bis 1991 Beamtin in der Umwelt- und Energiebehörde Hamburg, ging dann als Rechtsanwältin nach Brüssel, ist spezialisiert auf Energie- und Umweltrecht und Partnerin der Kanzlei Becker Büttner Held.

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Prof. Dr. Ulrich Smeddinck und Ass. Jur. Franziska Semper – Standortauswahlgesetz und Nationales Entsorgungsprogramm

Einige grundlegende Fragen des Standortauswahlgesetzes sind ungeklärt und teilweise umstritten: Bedeutet die Forderung nach „bestmöglicher Sicherheit“ zwingend einen Standortvergleich? Ist das Standortauswahl­gesetz mit dem Grundgesetz und dem Europarecht vereinbar? Welche Probleme ergeben sich aus der vorge­sehenen Behördenstruktur? Während die Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfälle tagt, meldete die Bundesregierung ein Nationales Entsorgungsprogramm nach Brüssel, das teilweise im Widerspruch zu den Debatten der Kommission steht. Welche Auswirkungen hat dieses Nationales Entsorgungspro­gramm? Dazu referierten Prof. Dr. Ulrich Smeddinck und Ass. Jur. Franziska Semper

apl. Prof. Dr. Ulrich Smeddinck und ass. jur. Franziska Semper, Institut für Rechts­wissenschaften der TU Braunschweig. Prof. Dr. Smeddinck ist stellvertretender Sprecher der Forschungsplattform ENTRIA

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Prof. Dr. Felix Eckardt – Rechtmäßigkeit des Exports von radioaktiven Abfällen

Während in politischen Reden sehr viel von „nationaler Verantwortung für den Atommüll“ die Rede ist, er­öffnet das Nationale Entsorgungsprogramm die Option, die Brennelemente aus den beiden Hochtemperatur­reaktoren AVR Jülich und THTR Hamm-Uentrop dauerhaft in ein Land zu exportieren, „in dem Brennele­mente für Forschungsreaktoren bereitgestellt oder hergestellt werden.“ Über die Rechtmäßigkeit eines solchen Exportes referierte Prof. Dr. Felix Eckardt.

Prof. Dr. Felix Ekardt, Jursit, Philosoph und Soziologe ist Leiter der For­schungsstelle für Nachhaltigkeit und Klimapolitik. Für den BUND NRW hat er zusammen mit RA Raphael Weylandt ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Exports radioaktiver Abfälle aus dem AVR Jülich in die USA erstellt.

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Dr. Ulrich Wollenteit – Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil

Am 08.01.2015 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, dass der Schutz des Standort-Zwischenlagers vor den Risiken von gezielten Terrorangriffen so­wie der Absturz einer Airbus A380 nicht ausreichend dargelegt worden sei. Das BVerwG bestätigte damit auch die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das SZL Brunsbüttel. Seitdem lagern die abgebrannten Brennelemente dort nur noch aufgrund einer Anordnung der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht. Dr. Ul­rich Wollenteit referierte über die juristischen Entwicklungen, die zu diesem Urteil führten, über die Konsequenzen dieses Urteils für das Zwischenlager Brunsbüttel und für andere Atomanlagen.

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit hat in der Vergangenheit mehrere erfolgreiche Atomrechtsklagen geführt und u.a. den Stopp der Einlagerung von Atommüll in Morsleben, Klagerechte für AnwohnerInnen an Atomtransporten, sowie das Urteil zum Zwischenlager Brunsbüttel erwirkt. Derzeit führt er u.a. die Verfahren zur Stilllegung der Atomkraftwerke Brokdorf und Grohnde.

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Joy Hensel – Rechtsentwicklungen in den Stilllegungsverfahren von Atomanlagen

Zunehmend an Bedeutung gewinnen die Landesbehörden bei den Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und dem Rückbau von Atomkraftwerken. Hier sind insbesondere die mangelnde Öffentlichkeitsbeteiligung und die unzureichenden Sicherheitsanforderungen (z.B. zwingende Brennstofffreiheit der Anlagen vor Rück­baubeginn, Erhebung einer umfassenden radiologischen Charakterisierung der Anlage) zu Streitpunkten zwi­schen Aufsichtsbehörden und der Bevölkerung geworden. Joy Hensel, Rechtsanwältin in der Auseinander­setzung um die Stilllegung des AKW Mülheim-Kärlich, berichtete aus der Praxis.

Rechtsanwältin Joy Hensel ist Vorstandsmitglied des Informationsdienstes Umweltrecht e.V. (IDUR), dessen Ziel es ist, "Natur- und Umweltschützer bei ihrem Einsatz für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen zu unterstützen."

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Wolfgang Baumann – Folgen des neuen Europäischen Strahlenschutzrechts für die deutsche Strahlen­schutzgesetzgebung

Die Richtlinie 2013/59/EURATOM muss bis 6. Februar 2018 in deutsches Recht umgesetzt sein. Sie bein­haltet Neuregelungen zum Schutz vor natürlicher radioaktiver Strahlung aus Gesteinsformationen und Bau­stoffen, vor Radon am Arbeitsplatz und in Gebäuden, zur Vermeidung von Röntgenuntersuchungen, sowie Vorgaben für Notfallplanung und gemeinsames europäisches Handeln. Über diese Richtlinie referierte Rechtsanwalt Wolfgang Baumann.

Rechtsanwalt Wolfgang Baumann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er ist langjähriger Anwalt in Atomrechtsfragen und führte Prozesse gegen die Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf und den Betrieb des AKW Mülheim-Kärlich. Er leitet die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnergesellschaft MbB in Würzburg.

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Dr. Cornelia Ziehm – Sicherung der Finanzierungsvorsorge für die Atommülllagerung

Ein heißes Thema ist die Frage, wer letztendlich für die Kosten des Rückbaus und der Lagerung radioaktiver Abfälle aufkommen wird. Zwar hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel am 10. Oktober 2015 vorsichtige Entwarnung für die Finanzierung gegeben, aber unabhängige Gutachten sehen einen großen Handlungsbedarf. Dr. Cornelia Ziehm stellte die rechtlichen Möglichkeiten dar, eine verursachergerech­te Finanzierung abzusichern.

Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm war Leiterin Energie und Klimaschutz der Deutschen Umwelthilfe. Sie ist spezialisiert im Umwelt- und Energierecht und beteiligt an dem DIW-Gutachten zur Finanzierung des Rückbaus der Atomkraftwerke und Lagerung der radioaktiven Abfälle.

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