Befristete Genehmigungen der Zwischenlager für hoch radioaktive Abfälle

Die Betriebsgenehmigungen für die Zwischenlager hochradioaktiver Abfälle enden zwischen 2034 und 2048. Schon seit Jahren ist klar, dass bis dahin kein tiefengeologisches Lager in Betrieb sein wird. 2022 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bekannt gegen, dass die Standortentscheidung zwischen 2046 und 2068 fallen wird. Daran schließen sich ca, 20 Jahre Bauzeit und 30 Jahre Einlagerungszeit an. Nach diesen aktuellen Planungen wird der letzte Castor-Behälter zwischen 2096 und 2118 aus seinem Zwischenlager abtransportiert werden. Was passiert mit den Castor-Behältern in der Zwischenzeit und wo sollen sie lagern? Die Fragen bleiben bisher offen.

Alle Transportbehälterlager haben nur eine befristete Genehmigung. Am drängendsten ist das Problem bei den zentralen Zwischenlagern:

TBL Ahaus      31.12.2036
TBL Gorleben      31.12.2034
ZLN Greifswald/Lubmin      31.10.2039

Die Genehmigungen für die Standort-Zwischenlager sind gesetzlich begrenzt: "Die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in kerntechnischen Anlagen nach Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 soll 40 Jahre ab Beginn der ersten Einlagerung eines Behälters nicht überschreiten. Eine Verlängerung von Genehmigungen nach Satz 1 darf nur aus unabweisbaren Gründen und nach der vorherigen Befassung des Deutschen Bundestages erfolgen." [1]  

SZL Biblis      18.05.2046
SZL Brokdorf      05.03.2047
SZL Brunsbüttel      05.02.2046
SZL Esenshamm / Unterweser      18.06.2047
SZL Grafenrheinfeld      25.02.2046
SZL Grohnde      27.04.2046
SZL Gundremmingen      25.08.2046
SZL Krümmel      14.11.2046
SZL Lingen      10.12.2042
SZL Neckarwestheim      06.12.2046
SZL Ohu / Isar      12.03.2047
SZL Philippsburg      19.03.2047

Im Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro) [2] der Bundesregierung soll das Problem durch ein Eingangslager am festgestellten Standort des tiefengeologischen Atommülllagers gelöst werden. Tatsächlich könnte das im NaPro geplante Eingangslager jedoch erst viele Jahre nach dem Auslaufen der Genehmigungen für die derzeitigen Zwischenlager die Behälter aufnehmen. Seine Dimensionierung und seine Rolle im Entsorgungskonzept sind völlig inkonsistent. Detaillierte Kritik siehe Artikel: Kritik am Zwischenlager-Konzept im Nationalen Entsorgungsprogramm.

Parallel wurde von einigen Bundesländern eine "Konsolidierte Zwischenlagerung" in die Debatte gebracht. "Gemeint sind 3 – 6 neue Zwischenlager, deren Konstruktion gegenüber den heutigen Zwischenlagern deutlich verbessert werden müsste." [3] Denkbar ist auch eine oberflächennahe statt einer oberidischen Zwischenlagerung. Tatsächlich braucht die Planung und Durchführung eines solchen "konsolidierten Zwischenlagerkonzeptes" viele Jahre. Was auf jeden Fall anfallen würde sind bis zu 1.900 Castor-Transporte aus den jetzigen Zwischenlagern, die nicht an ihren endgültigen Bestimmungsort, sondern wiederum nur in weitere Zwischenlager fahren würden. Der geänderte Zeitplan bei der Standortsuche für ein tiefengeologisches Lager macht klar, dass auf jeden Fall Diskussions- und Handlungsbedraf besteht.

 

Quellen

[1] Atomgesetz § 6 Absatz 5

[2] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: "Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entorgungsprogramm)", Berlin August 2015

[3] Dirk Seifert: Atommüll "konsolidiert": Das Ende der zwischenlagerung wie wir sie kannten, umweltfairaendern.de, 24.05.2016