Enttäuschender Informationsgehalt - Ausblendung von Abfallströmen - Umdefinierung von Leistungsreaktoren

Erste fachliche Bewertung des „Verzeichnisses radioaktiver Abfälle“ (BMU Oktober 2014)

von Ursula Schönberger

Vor einem Jahr wurde im Rahmen der Atommüllkonferenz 2013 eine umfassende „Bestandsaufnahme Atommüll für die Bundesrepublik Deutschland“ vorgelegt. Ein Jahr später legt jetzt die Bundesregierung mit einem Verzeichnis radioaktiver Abfälle nach. Anstatt jedoch die Probleme aufzugreifen und mit dem ihr zur Verfügung stehenden Apparat vertieft zu beleuchten, fällt diese „Bestandsaufnahme“ weit hinter der Zusammenstellung unabhängiger Gruppen zurück. Sie beschränkt sich alleine auf die nackten Listen über die Tonnage, bzw. Volumen und Anzahl der vorhandenen Gebinde.

Erste fachliche Bewertung des „Verzeichnisses radioaktiver Abfälle“ (BMU Oktober 2014)

von Ursula Schönberger

03.11.2014

Vor einem Jahr wurde im Rahmen der Atommüllkonferenz 2013 eine umfassende „Bestandsaufnahme Atommüll für die Bundesrepublik Deutschland“ vorgelegt. Ein Jahr später legt jetzt die Bundesregierung mit einem Verzeichnis radioaktiver Abfälle nach. Anstatt jedoch die Probleme aufzugreifen und mit dem ihr zur Verfügung stehenden Apparat vertieft zu beleuchten, fällt diese „Bestandsaufnahme“ weit hinter der Zusammenstellung unabhängiger Gruppen zurück. Sie beschränkt sich alleine auf die nackten Listen über die Tonnage, bzw. Volumen und Anzahl der vorhandenen Gebinde.

Unterschieden wird noch nach Grad der Konditionierung und bei Rohabfällen, ob sie fest, flüssig, organisch, anorganisch oder in Mischform vorliegen. Eine weitere Qualifizierung findet nicht statt. So gibt es keine Angaben über die Aktivitäten der Rohabfälle oder in den Abfallgebinden. Schon alleine aufgrund der Aktivitätsbegrenzung mehrerer Abfalllager muss es jedoch auch dafür eine Bilanzierung geben. Auch Aussagen über die Nuklidzusammensetzung sucht man vergebens. Fast wird man an die Begleitscheine bei der Einlieferung der Abfallgebinde in die ASSE II erinnert. Dort war als Qualifizierung vermerkt: „alpha-, beta-, gamma-Strahler: Ja!“

Probleme werden nicht beschrieben: Beispiel Rostige Fässer in Brunsbüttel

An vielen Standorten gibt es erhebliche Probleme mit dem Zustand der Abfälle, mit den Folgen ungeplanter Kontaminationen oder mit der Zusammensetzung der Radionuklide, die sich keinen Abfallpfaden zuordnen lassen. Mit dieser rudimentären Übersicht der Bundesregierung bleiben diese Probleme, die für die Erstellung eines Abfallkonzeptes elementar sind, unsichtbar.

In der Tabelle zu den sonstigen radioaktiven Abfällen in Brunsbüttel findet sich beispielsweise im Abfallverzeichnis des BMU folgender Abschnitt:

Rohabfälle und vorbehandelte Abfälle

Masse

Feste Abfälle, anorganisch

136,8 Mg

Feste Abfälle, organisch

60,2 Mg

Flüssige Abfälle, anorganisch

21,8 Mg

Mischabfälle

20,3 Mg

Strahlungsquellen

<0,1 Mg

Summe:

239,1 Mg

Ganz abgesehen davon, dass sich die Sinnhaftigkeit der Summenbildung schwerlich erschließt, findet man keinerlei Hinweis darauf, dass sich hinter diesen Zahlen auch die rostigen Fässer in den fünf Lagerkavernen verbergen müssen.

Das Problem: Am 15.12.2011 wurde bei der Entnahme eines Fasses aus dem Kavernenlager zum Zweck der Umfüllung starke Korrosionsschäden entdeckt. Nachdem der schleswig-holsteinisiche Umweltminister eine Inspektion der Fässer angeordnet hatte sind bisher 355 der insgesamt 631 in den Kavernen lagernden Fässer untersucht worden. 102 dieser Fässer sind stark beschädigt: wanddurchdringende Korrosion, lose Deckel, Austritt des teilweise flüssigen Fassinhaltes, u.a. Es ist wenig aussagekräftig, dass am Standort Brunsbüttel 21,8 Mg flüssige radioaktive Abfälle lagern, wenn nicht gleichzeitig erwähnt wird, dass ein Teil dieser Abfälle auf den Boden der Kaverne getropft ist und es bisher keinerlei Konzept gibt, wie der Müll aus den Kavernen wieder entfernt werden kann.

Die Datenbasis ist nicht nachzuvollziehen: Beispiel Standort Karlsruhe

Die Intransparenz der Listen wird beispielhaft am Standort Karlsruhe deutlich. Hier werden im Abfallverzeichnis des BMU die Lagerhallen und die Konditionierungseinrichtungen der Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe mit ihren dort lagernden Rohabfällen und konditionierten Abfällen aufgeführt. Zu den anderen Atomanlagen auf dem Gelände des KIT wird kein Wort verloren. Es wird aus der Tabelle nicht ersichtlich, ob bei den Rohabfällen der HDB auch die Anlagenteile der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK), des Kompakten Natriumgekühlten Kernreaktoranlage (KNK II) oder des Mehrzweckforschungsreaktors (MZFR), die noch demontiert werden müssen, bereits einberechnet sind.

Erschwert wird die Mengenerhebung bei diesen noch zu demontierenden Anlagen dadurch, dass die Kontaminationen z.B. der HAWC-Lagerbehälter für die hochradioaktiven Abfälle der WAK oder der Betonstrukturen des MZFR wesentlich höher sind als bisher angenommen und dadurch auch eine Erhöhung des Abfallvolumens stattfinden kann. Doch zu solchen Fragen verliert das Abfallverzeichnis des BMU kein Wort.

Genehmigungen werden nicht hinterfragt: Beispiel AKW Rheinsberg

Auch die Ausblendung der Genehmigungssituation der Anlagen verhindert den Blick auf vorhandene Probleme. Für das AKW Rheinsberg wird die Lagerung von 292 Mg Rohabfällen und vorbehandelten Abfällen, sowie von 928 konditionierten Fässern und 27 Endlagergebinden aufgeführt. Dies erstaunt angesichts der Tatsache, dass für Rheinsberg nur eine Pufferlagerung und Transportbereitstellung jedoch keine längerfristige Zwischenlagerung genehmigt ist. Zum Vergleich: Am Standort Grafenrheinfeld lagern 7,2 Mg Rohabfälle, 48 Fässer und 9 Endlagergebinde und am AKW Emsland 36,1 Mg Rohabfälle, 45 Fässer und 41 Endlagergebinde. Auch hier verliert das Abfallverzeichnis des BMU jedoch kein Wort zur Genehmigungssituation und den Ursachen für den relativ hohen Abfallbestand am Standort.

Abfälle fehlen: Beispiel Abfalllager Leese

An mehreren Standorten ist die Auflistung lückenhaft. Für das Zwischenlager in Leese, betrieben von der Firma Eckert&Ziegler Nuclitec (EZN) führt das Abfallverzeichnis des BMU folgenden Bestand an radioaktiven Abfällen auf:

Konditionierte Abfallprodukte

Anzahl

Volumen

200-l-Fass

4.885

1.319 m³

Summe:

4.885

1.319 m³

 

Endlagergebinde

   

Container Typ IV

5

37 m³

Summe:

5

37 m³

Diese Mengen bilden aber nur die Abfallgebinde der Landessammelstelle Niedersachsen ab, die EZN im Auftrag der Landesregierung lagert. Am selben Standort befindet sich das firmeneigene Zwischenlager des Braunschweiger Unternehmens. Insgesamt ist die Lagerung von 13.620 Fässern (Contianer müssen in Fassäquivalente umgerechnet werden) genehmigt. Die Auslastung bewegte sich in den Jahren 2002 – 2011 zwischen 87 und 97 Prozent. Am 31.12.2011 befanden sich inklusive der Fässer aus der Landessammelstelle 13.175 Fässer (bzw. Gebinde in Fassäquivalent) auf dem Gelände von EZN. Das wird sich am 31.12.2013 in ähnlicher Höhe bewegt haben.

Ausblendung von Abfallströmen

Nicht nur, dass die Probleme mit den Abfällen nicht sichtbar werden, das Abfallverzeichnis des Bundesumweltministeriums blendet ganze Abfallströme völlig aus.

Beispiel Wismut

Die Anlagen der Wismut tauchen im Abfallverzeichnis des BMU überhaupt nicht auf. Die SDAG Wismut war bis zum Ende der DDR der viertgrößte Uranproduzent der Welt. Nach Einstellung der Förderung blieben ca. 3.700 ha radioaktive kontaminierte Halden, Absetzanlagen und Betriebsflächen – also Atommüll – auf dem Gebiet der Bundesländer Sachsen und Thüringen übrig. Über 300 Mio. m³ Bergmaterial auf ca. 48 Halden abgelagert und über 160 Mio. m³ Schlämme mit radioaktivem Material und anderen Schadstoffen müssen saniert werden. Die Wismut GmbH ist dabei aufgrund des Wismut-Gesetzes vom 31.12.1991 ausschließlich zur Sanierung der Anlagen verpflichtet, die sich am 30.06.1990 im Besitz der SDAG Wismut befanden: Uranabbau in Schlema, Königstein, Pöhla, Dresden-Gittersee und Ronneburg, Uranaufbereitung Crossen und Seelingstadt. Daneben existieren laut Bundesamt für Strahlenschutz ca. 1.900 Altstandorte in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt für die keine Sanierungsverpflichtungen für die Wismut GmbH bestehen. Neben diesen Halden und Schlammbecken existierten eine ganze Reihe übertägiger Anlagen zur Uranverarbeitung. Die Abfälle aus diesen Anlagen, die nicht freigemessen werden konnten, wurden seit 1990 in die Halden und Schlammbecken mit eingelagert, sozusagen als oberflächennahe Endlagerung. Auf die Frage, warum es dafür kein Planfeststellungsverfahren gegeben hätte, antwortete die Bundesregierung am 27.12.2013, dass für „die Sanierung von Hinterlassenschaften aus früheren Tätigkeiten und Arbeiten sowie auf die Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des früheren Uranerzbergbaus auf dem Gebiet der ehemaligen DDR“ die Strahlenschutzverordnung der DDR fortgelte: „Es handelt sich daher bei den radioaktiven Stoffen nicht um radioaktive Abfälle im Sinne des Atomgesetzes.“ (Bundestags-Drucksache 18/243). Mit dieser Rechtsauffassung lassen sich die Atommüll-Probleme 24 Jahre nach Ende der DDR vielleicht juristisch weg definieren. Leider verschwindet der Atommüll dadurch nicht auch stofflich. Bei einer ehrlichen Bestandsaufnahme dürfen die Wismut-Altlasten nicht fehlen dürfen.

Beispiel abgereichertes Uran in Gronau

Das Abfallverzeichnis listet für Gronau 7,5 t Rohabfälle und vorbehandelte Abfälle, sowie 68 Abfallgebinde auf. Tatsächlich lagern in Gronau Ende Juli 2014 12.856 Tonnen abgereichertes Uran als Uranhexafluorid unter freiem Himmel, die in dem Verzeichnis nicht auftauchen. Selbst wenn der Betreiber URENCO dieses Uranhexafluorid als „Wertstoff“ deklariert, handelt es sich um einen Abfallpfad, der in einem Abfallverzeichnis nicht fehlen darf.

Beispiel freigemessene Abfälle

Ebenfalls ausgeblendet wird im Abfallverzeichnis des BMU das Problem des freigegebenen Atommülls. Mit der Novellierung der Strahlenschutzverordnung im Jahr 2001 (modifiziert 2011) wurde die Freigabe radioaktiver Abfälle unterhalb bestimmter Grenzwerte bundeseinheitlich geregelt und signifikant ausgeweitet. Radioaktive Abfälle, die gering kontaminiert sind, werden "freigemessen" und anschließend "freigegeben". Bei einer uneingeschränkten Freigabe gibt es keine Festlegungen bezüglich der künftigen Nutzung, Verwendung, Verwertung, Wiederverwertung, Beseitigung oder dem endgültigen Verbleib der Stoffe. Bei einer Freigabe zur Beseitigung müssen die Stoffe auf einer Deponie gelagert oder verbrannt werden. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Massen an radioaktiven Abfällen infolge der anstehenden Rückbauprojekte in den nächsten Jahren ist eine flächendeckende Verbreitung uneingeschränkt freigegebener radioaktiver Stoffe sowie eine Konzentration auf den Hausmülldeponien zu erwarten - Probleme, die das Bundesumweltministerium nicht aufgreift.

Umdefinierung von Leistungsreaktoren

Fachlich in nichts begründet ist die Umdefinierung von Leistungsreaktoren. Der AVR Jülich, der KNK II Karlsruhe, der MZFR Karlsruhe und der THTR Hamm-Uentrop tauchten seit Jahrzehnten in allen Listen des Bundesamtes für Strahlenschutz und der Internationalen Atomenergie Organisation als Leistungsreaktoren auf. Da Bundes- und Landesregierung die abgebrannte Brennelemente aus dem AVR Jülich und dem THTR Hamm-Uentrop gerne zur Wiederaufarbeitung und dauerhaftem Verbleib in die USA exportieren möchte und dies für Brennelemente aus Leistungsreaktoren durch das Atomgesetz, das Standortauswahlgesetz und die Abfallverbringungsverordnung verboten ist, basteln sie an einer Umdefinierung der Reaktoren. Da es schwierig ist, diese Reaktoren zu Forschungsreaktoren zu erklären – schließlich produzierten sie keine Neutronen zu Forschungszwecken, sondern Strom – wird jetzt in dieser Bestandsaufnahme eine neue Kategorie eingeführt, die „Versuchs- und Prototypreaktoren“ und diese werden dann kurzerhand in der Grafik auf Seite 11 farblich mit den Forschungsreaktoren gleichgesetzt.

Fazit

Als Basis für ein „Nationales Entsorgungskonzept“, das die Bundesregierung 2015 bei der EU einreichen muss, ist das jetzt vorgelegte Papier jedenfalls unzureichend und untauglich. Das selbstgesteckte Ziel eines vertrauensschaffenden Neuanfanges wird mit dem Papier nicht eingelöst. Die Bundesregierung muss die Unterschiede zur „Bestandsaufnahme Atommüll“ erklären und ihr „Verzeichnis“ deutlich nachbessern.

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