Fachkonferenz Teilgebiete

Am 4. Februar 2021 soll der erste Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete beginnen. Sie soll an höchstens drei Terminen innerhalb von sechs Monaten den Zwischenbericht Teilgebiete erörtern und innerhalb eines Monats nach dem letzten Termin ihre Beratungsergebnisse der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übermitteln

Am 28.09.2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mit beschränkter Haftung (BGE) den „Zwischenbericht Teilgebiete“ veröffentlicht. Daran schließt sich die "Fachkonferenz Teilgebiete" an, die den Zwischenbericht diskutieren soll. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) muss die Fachkonferenz einberufen und mit einer Geschäftsstelle organisatorisch unterstützen. Ansonsten soll sich die Fachkonferenz selbst organisieren. Sie darf laut Standortauswahlgesetz (StandAG) den Zwischenbericht „in höchstens drei Terminen innerhalb von sechs Monaten“ [1] erörtern. [StandAG, § 9, Absatz 2] Innerhalb eines Monats nach dem letzten Termin muss sie der BGE ihre Beratungsergebnisse vorlegen. Mit der Übermittlung dieses Berichts löst sich die Fachkonferenz auf.

Die BGE muss die Beratungsergebnisse bei ihrem Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen berücksichtigen. Das heißt, sie muss sich mit etwaigen Einwänden der Fachkonferenz befassen, kann aber alle ablehnen.

Zur Zusammensetzung der Fachkonferenz Teilgebiete schreibt das StandAG: „Teilnehmende Personen sind Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der Gebietskörperschaften der nach § 13 Absatz 2 ermittelten Teilgebiete, Vertreter gesellschaftlicher Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.“ [StandAG, § 9, Absatz 1] Die Fachkonferenz ist kein geschlossenes Gremium, sondern für jede und jeden offen. Die Teilnehmenden der verschiedenen Sitzungen können variieren.

Vorbereitung der Fachkonferenz Teilgebiete

Im August 2019 hat das BaSE eine „Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete“ eingerichtet. [2] Sie sollte das BaSE bei der organisatorischen und konzeptionellen Vorbereitung der Konferenz beraten. Teilnehmende der sieben Sitzungen waren BaSE, BGE, NBG, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, die pro Atom Lobbyorganisation Kerntechnik Deutschland, sowie der Leiter des Forschungsbereiches Partizipationskultur am Kulturwissenschaftlichen Institut Essen (KWI). Umweltverbände und Anti-Atom-Organisationen lehnten eine direkte Beteiligung an der Beratungsgruppe ab und nahmen teilweise als Gäste teil. Im Sommer 2020 wurde die Beratungsgruppe aufgelöst.

Im April 2020 überraschte das BaSE die Beratungsgruppe mit der Ankündigung, die Veröffentlichung des Zwischenberichtes mit der ersten Sitzung der Fachkonferenz zusammenlegen zu wollen. [3] Dies hätte zur Folge gehabt, dass erst auf der Fachkonferenz bekannt geworden ware, welche Teilgebiete ausgewiesen wurden. Doch welche Kommune kann es sich z.B. leisten, Kommunalbeamte für ein Wochenende zu einer Konferenz zu schicken, wenn gar nicht klar ist, ob die Kommune betroffen sein wird? Das BaSE begründete sein Vorhaben mit „gleichen Startbedingungen für alle“. Eine interessante Sichtweise. Schließlich befinden sich die Bürgerinnen und Bürger, die Umweltverbände und kritischen Wissenschaftler*innen nicht in einem Windhundrennen, bei dem es darauf ankommt, schneller als der andere am Ziel zu sein.

Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz

Nach Protesten wurden die beiden Termine wieder getrennt. Vom 17.-18. Oktober führte das BaSE eine sogenannte "Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz" durch, als reines Online-Format. Während der Konferenz wurde teilweise deutliche Kritik an dem Vorgehen der BaSE und seiner Moderationsfirma geübt. [4] Kulminiert ist diese Kritik bei der überraschenden Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Fachkonferenz im Februar, deren Mitglieder in einem chaotischen Verfahren gewählt werden konnten. [5]

Die Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Fachkonferenz setzt sich aus jeweils drei Vertreter*innen der Bereiche Bürger*innen, Kommunen, gesellschaftliche Organisationen und Wissenschaft zusammen. Von Oktober bis Anfang Dezember sind bereits sechs Mitglieder (darunter alle drei Bürger*innen) zurückgetreten, sie wurden einfach durch Personen der Kandidati*innenliste der Auftaktveranstaltung nachbesetzt. [6]

Termine der Fachkonferenz

4.-7. Februar 2021 in Kassel und/oder online

15.-18. April 2021 in Darmstadt und/oder online

10.-13. Juni in Berlin und/oder online.

Damit nimmt das BaSE eine Verkürzung der gesetzlich zugestandenen Beratungszeit von sieben auf fünf Monate vor.

Arbeitsweise der Fachkonferenz

Wie soll die bunt zusammengewürfelte Fachkonferenz Teilgebiete ohne Vorlauf innerhalb von fünf Monaten eine fundierte Stellungnahme erarbeiten können? Das BaSE rechnet mit einer Teilnehmenden-Zahl „im hohen dreistelligen oder niederen vierstelligen Bereich. Laut StandAG wird die Fachkonferenz Teilgebiete von einer Geschäftsstelle unterstützt, die beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit eingerichtet wird [StandAG, § 9, Absatz 3], arbeitet aber eigentlich eigenständig.

Bisher sieht es so aus, dass das BaSE den Prozess jedoch deutlicher bestimmt. Es hat einen Vorschlag für eine Geschäftsordnung vorgelegt und beauftragt einen externen Dienstleister, die IKU_Die Dialoggestalter in Dortmund, sowohl für die Moderation als auch die Dokumentation der Sitzungen.

Kritik:

Auftaktveranstaltung: Die Auftaktveranstaltung im Oktober 2020 hat deutlich vor Augen geführt, dass bei einer Online-Konferenz die gesamte Kommunikation vom Veranstalter, dem BaSE und der von ihm beauftragten Moderationsfirma, gesteuert wird. Anderen Teilnehmenden ist es nicht möglich, auf gleicher Augenhöhe zu agieren. Kritik, die während der Konferenz geäußert wurde, wurde von den Veranstalter*innen einfach wegmoderiert. Beteiligung heißt jedoch nicht, dass man kritische Kommentare später im Netz nachlesen kann, sondern dass Kritik auch zu Konsequenzen führt. Deshalb kann eine solche Veranstaltung erst dann sinnvoll stattfinden, wenn die Corona-Situation es wieder zulässt, dass sich viele Menschen gefahrlos zu einer Präsenz-Konferenz treffen können.

Arbeitsgruppe: Paradebeispiel für die Missachtung der Beteiligten ist die Arbeitsgruppe, die die Fachkonferenz im Februar vorbereiten soll und die auf der Auftaktveranstaltung unter zweifelhaften Umständen gewählt wurde. Inzwischen sind bereits sechs der zwölf Mitglieder zurückgetreten. Doch anstatt die Kritik ernst zu nehmen werden einfach „Nachrücker*innen“ dazu geholt. Ganz nach dem Motto: Wer mit dem Vorgehen nicht einverstanden ist, ist selbst schuld, dann ersetzen wir ihn/sie einfach durch eine andere Person.

Zeitplan: Schon bei Verabschiedung des Gesetzes gab es Kritik an der kurzen Frist für die Arbeit der Fachkonferenz Teilgebiete, die eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Zwischenbericht, geschweige denn eine abgestimmte Stellungnahme unmöglich erscheinen lässt.

Sowohl Verzögerungen (z.B. bei der Verabschiedung des Geologiedatengesetzes) als die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die den Austausch auf Beratungstreffen und die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Organisationen stark einschränkten, verschärften die Situation.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) forderte im April ein Moratorium: „Angesichts der herausragenden Bedeutung, die die Transparenz und die Partizipation im Rahmen der Suche nach einem möglichst sicheren Endlager für hochradioaktive Abfälle spielt und angesichts der notwendigen, einschneidenden Maßnahmen zur Kontaktsperre, ist es aus Sicht des BUND nun dringend erforderlich, dass das BASE und die BGE den bisherigen Zeitplan korrigieren.“ [7] Das Nationale Begleitgremium (NBG) hatte vor dem Hintergrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie vorgeschlagen, die Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete auf frühestens Februar 2021 zu verschieben. Dann sollte der Zwischenbericht auf einer Konferenz, die der Fachkonferenz Teilgebiete vorgeschaltet ist, detailliert und umfassend vorgestellt werden. Frühestens im Juni 2021 sollte die erste Sitzung der Fachkonferenz Teilgebiete stattfinden und damit die siebenmonatige Frist für Stellungnahmen beginnen. [8] Vorschläge, die vom BaSE und der BGE rundweg abgelehnt wurden. [9]

Es ist in keiner Weise nachzuvollziehen und zu tolerieren, dass das BaSE eine Verkürzung der Beratungszeit der Fachkonferenz Teilgebiete von sieben auf 5 Monate vornimmt.

Die Bürgerinitaitive Lüchow-Dannenberg geht inzwischen rechtlich gegen die Pläne des BaSE vor. In einem Schreiben des RA Dr. Philipp Schulte an die Bundesumweltministerin wird eine Verschiebung der Fachkonferenz um mindestens sechs Monate gefordert. Darin heißt es u.a. „Sollte die Teilnehmerzahl vor Ort nun wegen der COVID-19 Pandemie beschränkt werden, verstößt dies gegen die Anforderung des StandAG. Der mögliche Verweis auf digitale Formate ist für eine tatsächliche Beteiligung der Öffentlichkeit in Form von Diskussion und Austausch völlig ungeeignet.“ [10]

Finanzielle Ausstattung: Von verschiedenen Seite wird eine finanzielle Ausstattung der Fachkonferenz Teilgebiete gefordert. Ihr müssen Ressourcen an die Hand gegeben werden, um den Zwischenbericht für Bürgerinnen und Bürger verständlich und die Generierung der Ergebnisse nachvollziehbar zu machen. Auch die Übernahme von Kosten der Teilnehmenden sowie zur Beauftragung externer Beratung und für fachliche Gutachten wird gefordert.

Das BaSE lehnt eine solche Ausstattung mit Verweis auf die später in Phase 2 stattfindenden Regionalkonferenzen ab. [Laut StandAG müssten die Regionalkonferenzen schon Ende der Phase 1 einberufen werden, Anm.d.Verf.] Lediglich eine Übernahme von Reisekosten für Teilnehmende, die keine andere Kostendeckung erhalten, will das BaSE prüfen, verweist aber auf den Livestream und Online-Teilnahme. [11]

Quellen

[1] Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz StandAG), 23. Juli 2013, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl. I 2019, S. 2510)

[2] base.bund.de: Fachkonferenz Teilgebiete, abgerufen am 29.06.2020

[3] Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete, Ergebnisprotokoll 6. Sitzung, 29.06.2020

[4] endlagersuche-infoplattform.de: Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz Teilgebiete, abgerufen am 10.12.2020

[5] base.bund.de: Fachkonferenz Teilgebiete: Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des 1. Beratungstermins der Fachkonferenz eingerichtet, abgerufen am 10.12.2020

[6] endlagersuche-infoplattform.de: Arbeitsgruppe Vorbereitung, abgerrufen am 10.12.2020

[7] Bund für Umwelt und Naturschutz: Corona-Virus: BUND fordert Moratorium bei Atommüll-Lager-Suche, Brief an BaSE und BGE, 08.04.2020 

[8] Nationales Begleitgremium: Das NBG fordert die Verschiebung der Veröffentlichung des Zwischenberichtes und der Fachkonferenz Teilgebiete, 23.04.2020  

[9] Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: Forderungen nach Verschiebung der Veröffentlichung des Zwischenberichtes und der Fachkonferenz Teilgebiete, Schreiben an das NBG 30.04.2020   

[10] Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Danneberg: BI geht gegen behördlich geplante Großveranstaltung zur Endlagersuche im Herbst vor, Presseerklärung 23.06.2020

[11] BaSE: Umgang mit den Empfehlungen zur Fachkonferenz Teilgebiete, Stand Juni 2020,