Ständige Kommissionen der Bundesregierung

Die Bundesregierung lässt sich bei der Atompolitik von einer Vielzahl an Kommissionen beraten. Die Expertenkommissionen sind meist mehrheitlich mit Vertreterinen und Vertretern besetzt, die eng mit der Atomwirtschaft verbunden oder sogar bei ihr in Lohn und Brot stehen. Ständige Beraterkommissionen sind die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK), die Strahlenschutzkommission (SSK) und die Entsorgungskommission (ESK). Darüber hinaus gibt es den Kerntechnischen Ausschuss (KTA) und die Länderkommission Atomkernenergie (LAA). Deren Aufgabe ist die Erstellung eines einheitlichen Regelwerks (KTA) und die Koordinierung von genehmigungsrechtlichen und aufsichtlichen Tätigkeiten der zuständigen Behörden (LAA). 

Die Bundesregierung lässt sich bei der Atompolitik von einer Vielzahl an Kommissionen beraten. Die Expertenkommissionen sind meist mehrheitlich mit Vertreterinen und Vertretern besetzt, die eng mit der Atomwirtschaft verbunden oder sogar bei ihr in Lohn und Brot stehen. Ständige Beraterkommissionen sind die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK), die Strahlenschutzkommission (SSK) und die Entsorgungskommission (ESK). Darüber hinaus gibt es den Kerntechnischen Ausschuss (KTA) und die Länderkommission Atomkernenergie (LAA). Deren Aufgabe ist die Erstellung eines einheitlichen Regelwerks (KTA) und die Koordinierung von genehmigungsrechtlichen und aufsichtlichen Tätigkeiten der zuständigen Behörden (LAA). 

Deutsche Atomkommission (DAtK)

Die DAtK, konstituiert am 26.01.1956, war eine Kommission hauptsächlich von Industrievertretern aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen und Atomphysikern, die es sich zur Aufgabe gemacht hatten, die Nutzung der Atomenergie in der BRD voran zu treiben. Allerdings gab es in den Anfangsjahren bei den Beteiligten sehr unterschiedliche Interessen und Vorstellungen über die Entwicklung einer deutschen Reaktorlinie und über den staatlichen Anteil bei der Förderung der Atomenergie. Die DAtK war verantwortlich für die ersten Atomprogramme, die jedoch nur rudimentär umgesetzt wurden und für die Bewilligung von Fördermitteln für die Atomforschung.

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Reaktor-Sicherheitskommission (RSK)

Die RSK, konstituiert am 22.05.1958, sollte Grundsatzfragen der Reaktorkonstruktion und das jeweilige Sicherheitskonzept beurteilen. 14 der Gründungsmitglieder waren zuvor schon in der DAtK tätig gewesen. In den Anfangsjahren setzten sich die Reaktorbauer mehrmals mit Billigung der Bundesregierung über die Kritik der RSK hinweg und errichteten ihre Reaktoren teilweise ohne Genehmigung. Seit einer Satzungsänderung 1998 sind auch atomkritische ExpertInnen in der RSK Mitglied. Die RSK berät das BMUB in den Angelegenheiten der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und bis zur Gründung der Entsorgungskommission am 30.06.2008 auch in Fragen der Entsorgung radioaktiver Abfälle.

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Strahlenschutzkommission (SSK)

Die SSK, konstituiert am 17./18.10.1974, war eine Nachfolgeorganisation des Fachausschusses "Strahlenschutz und Sicherheit" der DAtK. Die SSK setzt sich vor allem aus WissenschaftlerInnen und StrahlenmedizinerInnen zusammen. In den Ausschüssen der SSK sind auch VertreterInnen der Energiekonzerne, von URENCO und Siemens, der Wismut und von Ingenieur- und Gutachterorganisationen im Dienste der Atomwirtschaft. Nach einer Satzungsänderung 1998 wurde die SSK um atomkritische ExpertInnen erweitert. Insbesondere wegen der Wirkung niederiger Strahlendosen und der gesundheitlichen Folgen der Reaktorkatastrophen in Tschernobyl und Fukuhsima gibt es immer wieder erbitterte Auseinandersetzungen zwischen kritischen WissenschaftlerInnen und MedizinerInnen auf der einen und der SSK auf der anderen Seite.

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Entsorgungskommission (ESK)

Die ESK, konstituiert am 30.06.2008 im Umfeld des Bekanntwerdens der besorgniserregenden Zustände in der ASSE II, löste den Ausschuss "Ver- und Entsorgung" der RSK ab. Auch in der ESK und ihren Ausschüssen findet man zahlreiche VertreterInnen aus der Atomwirtschaft und den entsprechenden Gutachterorganisationen. Die ESK berät das BMUB in den Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung und bei der Stilllegung kerntechnischer Einrichtungen. In die Kritik geriet die ESK u.a. wegen ihres Stresstest zu den Zwischenlagern und anderen Anlagen der Ver- und Entsorgung.

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Kerntechnischer Ausschuss (KTA)

Der KTA, konstituiert am 19.09.1972, besteht aus Vertretern der Betreiber und der Hersteller kerntechnischer Anlagen, von Behörden des Bundes und der Länder sowie weiterer Behörden und Gutachterorganisationen. Er wurde analog zum Deutschen Dampfkesselausschuss gegründet und hat die Aufgabe, auf Gebieten der Kerntechnik, bei denen sich auf Grund von Erfahrungen eine einheitliche Meinung von Fachleuten der Hersteller, Ersteller und Betreiber von Atomanlagen, der Gutachter und der Behörden abzeichnet, für die Aufstellung sicherheitstechnischer Regeln zu sorgen und deren Anwendung zu fördern.

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Länderausschuss Atomkernenergie (LAA)

Am 26.10.1972 wurden verschiedene, zum Teil bereits seit den 60er-Jahren auf fachlicher Ebene bestehende Kooperationsgremien, zum LAA zusammengefasst. Er besteht aus VertreterInnen der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern. Der LAA soll die Tätigkeiten von Bund und Ländern beim Vollzug des Atomgesetzes koordinieren und Änderungen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie des untergesetzlichen Regelwerks im Interesse eines möglichst bundeseinheitlichen Vollzuges des Atomrechts vorbereiten.

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