Landessammelstelle Niedersachsen / Steyerberg

Name: Landessammelstelle Niedersachsen, Steyerberg

Art der Anlage: Landessammelstelle

Status der Anlage: stillgelegt

Bundesland: Niedersachsen

Betreiber: Niedersächsisches Landesamt für Ökologie

Anlage

 

Name der Anlage:

Landessammelstelle Niedersachsen  Steyerberg

Bundesland:

Niedersachsen

Betreiber:

Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, vorher Niedersächisches Landesamt für Immissionsschutz [1]

Bereits seit den 1960er Jahren sammelte die Fa. Buchler, seit 1971 Amersham Buchler im Einvernehmen mit dem Land die Rohabfälle der Ablieferungspflichtigen ein, konditionierte sie und lieferte sie an die Landessammelstelle ab.

Inbetriebnahme:

Oktober 1981, die Gebäude stammten “vermutlich aus den 30-er Jahren” [1]

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde:

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover (GAA-H)

Stilllegung:

 

Begrenzung der Einlagerung:

12.01.1995: Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Flecken Steyerberg: [2] 

  • Keine Kapazitätserweiterung
  • Aufbewahrung längstens bis zwei Jahre nach Inbetriebnahme eines Endlagers

Übernahme von Rohabfällen:

Anfang 1998: Die Landessammelstelle Niedersachsen übernimmt fiktive 3.400 Fässer von der Fa. AEA Technology QSA GmbH (AEAT), Nachfolgerin von Amersham Buchler und Vorläuferin der GE Healthcare Buchler GmbH & Co KG. Tatsächlich lagern die Abfälle zu diesem Zeitpunkt als Rohabfälle in ca. 10.000 Gebinden auf dem Gelände von AEAT in Braunschweig. Amersham hatte mit dem Wissen der Landesregierung bundesweit Rohabfälle eingesammelt, obwohl weder die Konditionierungskapazitäten in Braunschweig noch die Lagerkapazitäten in Steyerberg dafür ausreichten. [2] 

Vorausgegangen war der Übernahme eine seit Jahren angekündigte Erhöhung der Endlagergebühren durch den Bund. Das Land übernahm die Abfälle jedoch zum alten Preis um einen Ruin der Braunschweiger Firma zu verhindern - die Kosten dafür trägt der Landeshaushalt. [3] 

29.09.1999: Der Haushaltsausschuss des Niedersächsischen Landtages rügt das Umweltministerium und stellt fest, dass die „Annahme“ radioaktiver Abfälle in verschiedenen Zusammenhängen in einer Weise umschrieben wurde, die für Außenstehende den Anschein erweckt hat, als handele es sich um 3.400 Fässer mit bereits konditionierten radioaktiven Abfällen. Der Ausschuss nimmt die Auffassung des Landesrechnungshofszur Kenntnis, dass das Umweltministerium in diesem Zusammenhang widersprüchlicheund rechtswidrige Entscheidungen getroffen hat. [4] 

Wegen der Kapazitätsauslastung in Steyerberg konnten lediglich 100 Fässer 1998 nach Steyerberg verbracht werden, der Rest wurde später in die Landessammelstelle  Leese gebracht.

Ende der Einlagerung:

1998

Auflösung:

29.09.1999: Der Haushaltsausschuss des Niedersächsischen Landtages rügt das Umweltministerium und stellt fest, dass die Lagerkapazitäten in Steyerberg zu begrenzt seien und die Gebühren den Kosten nicht angeglichen worden wären. [4] 

31.12.2000 Auflösung der Landessammelstelle Steyerberg aus Kostengründen. [5]

Rückbau:

Der Zustand der Gebäude war nicht zu recherchieren.

Abfälle

 

Bekannte Ereignisse:

April 1988 bis 1999: Signifikante Erhöhung der Radonkonzentration Rn-222 im Gebäude 9508 von bis zu 2.590 Bq/m³ [1]   

07.12.2000: Im Zuge der Umlagerung der Steyerbergfässer wurden zunächst 61 Fässer sofort überprüft. Dabei wurden folgende Mängel gefunden: [5]

  • 21 Fässer mit Außenkorrosion
  • 28 Fässer mit erhöhtem Innendruck
  • 2 Fässer mit Außenkorrosion und erhöhtem Innendruck
  • 8 Fässer mit erhöhter Dosisleistung
  • 1 Fass mit mechanischer Beschädigung
  • 1 Fass ohne Dichtungsring

April 2013: Gebinde Nr. 1989 der „Steyerberg-Fässer“ im Abfalllager Leese mit Korrosionsauffälligkeit.

Verbringung der Abfälle:

  1. Abfalllager Leese: 04.09.-10.11.2000 Umlagerung der 1.485 Fässer von Steyerberg nach  Leese [5]

Adressen:

 
Behörde: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Am Listholze 14, 30177 Hannover
Tel.: 0511 9096-0, Fax: 0511 9096-199
poststelle(at)gaa-h.niedersachsen.de
KritikerInnen:

Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) Leese
info(at)biss-leese.de www.biss-leese.de

Quellen:

[1] Niedersächsischer Landtag: Antwort auf die Anfrage (Grüne): „Quo vadis Landessammelstelle?“, Drucksache 14/959, 05.08.1999

[2] Niedersächsischer Landtag:Stenografischer Bericht, 6. Sitzung 11.06.1998

[3] Niedersächsischer Landtag:Stenografischer Bericht, 19. Sitzung 20.01.1999

[4] Niedersächsischer Landtag: Beschlussempfehlung: „Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1997 – Entlastung, Anlage 43“, Drucksache 14/1048, 29.09.1999

[5] Niedersächsischer Landtag: Unterrichtung: „Konzeptionsloses, unwirtschaftliches und rechtswidriges Handeln bei der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle“, Drucksache 14/2179, 18.01.2001