Recht

Die Aushebelung von Beteiligungsrechten in Genehmigungsverfahren durch das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wurden bis 31.12.2022 verlängert.

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Mit der 17. Novelle des Atomgesetzes hebeln Bundesregierung und Bundestag die Rechte von Bürgerinnen und Bürger aus. Künftig ist der Schutz vor einer atomaren Katastrophe infolge von Störmaßnahmen oder sonstiger Einwirkungen Dritter (SEWD) nicht mehr einklagbar.

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Das Projekt Atommüllreport hat es sich zur Aufgabe gemacht, Wissen zu sichern und die Debatte zu fördern. In diesem Rahmen fand am 23.10.2015 das erste Symposium Atommüllrecht statt. Etwa 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Umweltministerien, Forschung und Wissenschaft, Umweltverbänden und Bürgerinitiativen waren nach Hannover gekommen, um die aktuellen juristischen Entwicklungen in Sachen Atommüll zu beleuchten und zu bewerten. Denn während in Berlin die Kommission Lagerung hochradioaktive Abfälle über die Lagerung von Atommüll diskutiert, werden mit Gesetzen, Verordnungen und Gerichts- und Verwaltungsverfahren Fakten für den Umgang mit radioaktiven Abfällen geschaffen.

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