Zwischenlager

Hintergrund

In 38 Lagerstätten (Nass- und Trockenlager) in Deutschland lagern hoch radioaktive Abfallstoffe. Am 19.6.2013 entzog das OVG Schleswig dem Standort-Zwischenlager Brunsbüttel die Genehmigung. Anstatt Konsequenzen zu ziehen, kamen Bund und Länder überein, dass es keine Sicherheitsdefizite gäbe. Der Schleswig-Holsteinische Umweltminister ordnete nicht nur die weitere Lagerung der bisher im SZL Brunsbüttel befindlichen neun Castoren an, sondern erlaubt sogar die unbefristete Einlagerung weiterer Castoren. Und damit ein solches Urteil kein zweites Mal möglich wird, hat der Bundestag die Klagemöglichkeit wegen mangelnden Terrorschutz einer Atomanlage im Juni 2021 abgeschafft.

Viele Zwischenlager für hoch radioaktive Abfälle in Deutschland weisen noch geringere Sicherheitsstandards als das SZL Brunsbüttel auf. Die Genehmigung für die Trockenlager laufen alle weit vor einer möglichen Inbetriebnahme eines tiefengeologischen Lagers aus. Offen ist die Frage, was dann mit den ca. 1.900 Castoren passieren soll.

Bericht von der Fachtagung "Zwischen. Sicher? Ende?" 23.06.2023

Mehr als 50 Teilnehmer*innen aus Bürgerinitiativen, aus Umweltverbänden, aus der Wissenschaft sowie Vertreter*innen des Bundesamtens für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung, des Bundesumweltministeriums und des Nationalen Begleitgremiums, waren nach Hannover gekommen, um die Probleme der sicheren Lagerung radioaktiver Abfälle zu diskutieren.

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Auch bei den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen verlängert sich die Zwischenlagerzeit. Die Inbetriebnahme des alten Eisenerzbergwerks Schacht KONRAD als Atommülllager ist ungewiss und frühestens in den 2030er Jahren zu erwarten. Zudem ist ein Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses eingereicht, da das Projekt nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Das heißt, die radioaktiven Abfälle, die derzeit an mehr als 40 Standorten in Deutschland lagern werden dort noch viele Jahrzehnte lagern müssen.

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Neben dem Atommüll aus Leistungsreaktoren gibt es in Deutschland Atommüll aus Forschungs- und kommerziellen Versuchsreaktoren. Hierbei handelt es sich zwar um vergleichsweise kleinere Mengen, – jedoch ist die Anreicherung mit spaltbaren Uranisotopen so hoch, dass besondere Sicherheitsmaßnamen nötig werden: Zum einen müssen diese Stoffe wirksam gegen Terrorakte einschließlich Diebstahl geschützt werden. Zum anderen sind Maßnahmen nötig, die sicher verhindern, dass es trotz hoher Anreicherung im geologischen Lager zu einer erneuten nuklearen Kettenreaktion kommt.

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Umweltverband fordert von Behörden und Politik ein solides Sicherheitskonzept 

Alle deutschen Atomkraftwerke (AKW) sind abgeschaltet, doch der Atommüll bleibt als radioaktives Erbe über Jahrmillionen erhalten und gefährdet weiter Mensch und Natur. Eine aktuelle Studie der Physikerin Oda Becker im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zeigt, dass die Situation der 16 Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle immer noch teils hochproblematisch ist. Der Terrorschutz ist unzureichend, Reparatur- und Inspektionsmöglichkeiten fehlen, zwei Lager sind wegen fehlender Sicherheitsnachweise seit 10 Jahren ohne Genehmigung.  Planung und Forschung der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) orientieren sich weiterhin an einem unrealistischen und veralteten Zeitplan beim Umgang mit Zwischenlagern. Es wird kein Endlager bis 2051 geben. Laut Entsorgungskommission (ESK) sind Zeiträume von bis zu 120 Jahren realistisch.

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Ursprünglich nur als Zwischenschritt zur Wiederaufarbeitung der abgebrannten Brennelemente geplant, ist die langfristige Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente und hoch radioaktiver Abfälle in oberirdischen Castor-Lagern zum zentralen Baustein des Umgangs mit solchen Abfällen geworden. Mit der Bekanntgabe der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), dass die Standortentscheidung für ein tiefengeologisches Lager für die hochradioaktiven Abfälle verschoben und erst zwischen 2046 und 2068 fallen wird, wandelt sich die Zwischenlagerung auch offiziell zu einem langfristigen Aufbewahrungskonzept. Neben den zentralen Zwischenlagern in Ahaus, Gorleben und Greifswald/Lubmin sind zwölf Lager an AKW-Standorten in Betrieb.

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Lochfraß und Triumvirat des Schreckens

Bilanz der Fachtagung „Unterschätzte Risiken - gefährliche Flickschusterei"

Bericht von Ludwig Wasmus

Zur Fachtagung zu den Problemen schwach - und mittelradioaktiver Abfälle hatte das Fachportal „Atommülllreport“ in den Raschplatzpavillion nach Hannover eingeladen. Und in allen Vorträgen traten diese Probleme deutlich hervor.

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Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH betreibt gemäß Entsorgungsübergangsgesetz vom 27.01.2017 inzwischen 12 Zwischenlager. Die Zwischenlagergebühren für alle Abfallgebinde in den BGZ-Zwischenlagern übernimmt der staatliche "Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung" doch fast alle eingelagerten Abfallgebinde befinden sich noch im Besitz der AKW-Betreiber. In den BGZ-Zwischenlagern lagern insgesamt 17.822 Abfallgebinde, doch erst 62 davon, also 0,35 %, sind mit Stichtag zum 07.04.2021 bereits an die BGZ übertragen worden. Dazu kommen weitere 316 Gebinde, die in Zwischenlagern privater Betreiber lagern.

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Mit der 17. Novelle des Atomgesetzes hebeln Bundesregierung und Bundestag die Rechte von Bürgerinnen und Bürger aus. Künftig ist der Schutz vor einer atomaren Katastrophe infolge von Störmaßnahmen oder sonstiger Einwirkungen Dritter (SEWD) nicht mehr einklagbar.

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Die Suche nach einem tiefengeologischen Lager für hoch radioaktive Abfälle löst nicht das akute Zwischenlagerproblem. Eine Studie der Physikerin Oda Becker im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zeigt: Die Situation der 16 deutschen Zwischenlager für hoch radioaktive Abfälle ist weiterhin teils hoch problematisch. Es fehlen Genehmigungen, Sicherheitsvorkehrungen sind unzureichend, es gibt kein Gesamtkonzept. Der BUND fordert von der Bundesregierung endlich ein belastbares Zwischenlagerkonzept - transparent erarbeitet, mit Beteiligung der Öffentlichkeit.

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Ab 2019/2020 sollen wieder Castor-Transporte durch Deutschland rollen. Die mittel- und hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in La Hague (Frankreich) und Sellafield (Großbritannien) sollen in den Zwischenlagern Brokdorf, Biblis, Philippsburg, Ohu/Isar und im Zwischenlager Ahaus gelagert werden.

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Das Zwischenlager-Konzept in Deutschland ist gescheitert. Die bestehenden Zwischenlager entsprechen nicht den notwendigen Sicherheitsanforderungen und sind für den absehbar langen Zeitraum, in dem der Müll weiterhin zwischengelagert werden muss, gar nicht ausgelegt. Deshalb fordern ca. 70 Initiativen und Organisationen u.a. ein neues Konzept für eine längerfristige Zwischenlagerung. Nach einem zweijährigen Diskussionsprojekt im Rahmen der Atommüllkonferenz wurde das Positionspapier „Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle“ am 6. November 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt.

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Selbst in der zuversichtlichsten Annahme der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe dauert die Einlagerung der Abfälle in eine tiefengeologische Lagerstätte bis 2070. 23 - 36 Jahre nachdem die Betriebsgenehmigungen für die Zwischenlager erloschen sind. Was passiert mit den Castoren in der Zwischenzeit? Und wie sicher sind die Zwischenlager? Nachrüstung, Neubau oder weiter so? Mehr als 60 interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen zur zweiten Fachtagung des Projektes Atommüllreport am 25.11.2016 nach Würzburg, um über die Probleme bei der Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle zu diskutieren.

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Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit bringen Bundesregierung und Bundestag vor der Weihnachtspause noch grundlegende Änderungen im Bereich Atommüllpolitik im aller Eile durch den Bundestag. Das Gesetzespaket "zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung" wurde am Donnerstag, den 01.12.2016 in das Parlament eingebracht. Bereits einen Tag später, am Freitag, den 02.12.2016, fand die Sachverständigenanhörung dazu im Wirtschaftsausschuss statt. Zu den Regelungen und der Kritik im Einzelnen:

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Über Jahrzehnte haben die Betreiber von Atomanlagen propagiert, dass nach dem Rückbau der Anlagen eine „Grüne Wiese“ zurückbleiben würde. Abgesehen davon, dass an 14 AKW-Standorten Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente stehen, werden an fast allen Standorten Zwischenlager für Betriebs- und Abrissabfälle errichtet, teilweise in den alten Gebäuden, teilweise als Neubau. Diese Zwischenlager werden noch weit nach dem Abriss hinaus vor Ort in Betrieb sein.

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Die Betriebsgenehmigungen für die Zwischenlager hochradioaktiver Abfälle enden zwischen 2034 und 2048. Schon seit Jahren ist klar, dass bis dahin kein tiefengeologisches Lager in Betrieb sein wird. 2022 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bekannt gegen, dass die Standortentscheidung zwischen 2046 und 2068 fallen wird. Daran schließen sich ca, 20 Jahre Bauzeit und 30 Jahre Einlagerungszeit an. Nach diesen aktuellen Planungen wird der letzte Castor-Behälter zwischen 2096 und 2118 aus seinem Zwischenlager abtransportiert werden. Was passiert mit den Castor-Behältern in der Zwischenzeit und wo sollen sie lagern? Die Fragen bleiben bisher offen.

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Die Genehmigungen der Zwischenlager für hoch radioaktive Abfälle laufen alle weit vor einer Inbetriebnahme eines tiefengeologischen Lagers aus. Im Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro) der Bundesregierung soll das Problem durch ein Eingangslager am festgestellten Standort des tiefengeologischen Atommülllagers gelöst werden. Doch dies kann weder zeitlich noch kapazitätsmäßig funktionieren.

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Am 19.6.2013 entzog das OVG Schleswig dem Standort-Zwischenlager Brunsbüttel die Genehmigung. Viele Zwischenlager für hoch radioaktive Abfälle in Deutschland weisen noch geringere Sicherheitsstandards auf als das SZL Brunsbüttel. Der Artikel gibt einen Überblick über Standorte, Bauweisen und Sicherheitsprobleme der Zwischenlager für hoch radioaktive Abfälle.

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Stellplätze und tatsächliche Belegung der Zwischenlager für hoch radioaktive Abfälle.

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Nach neunjährigem Rechtsstreit entzog das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig dem Standortzwischenlager Brunsbüttel am 19.06.2013 wegen erheblicher Ermittlungs- und Bewertungsdefizite die Genehmigung. Anstatt Konsequenzen zu ziehen kamen Bund und Länder überein, dass es keine Sicherheitsdefizite gäbe. Das Land Schleswig-Holstein ordnete nicht nur die weitere Lagerung der bisher im SZL Brunsbüttel befindlichen neun Castoren an sondern will sogar die Einlagerung weiterer bestrahlter Brennelemente erlauben.

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Beitrag von: Dirk Seifert, umweltfairaendern.de, aus: "Atommüll - Eine Bestandsaufnahme für die Bundesrepublik Deutschland", September 2013

Die Richter am Oberverwaltungsgericht Schleswig brachten es auf ihre Weise auf einen Punkt: Dass immer mehr sicherheitsrelevante Fragen und Maßnahmen beim Betrieb von Atomanlagen aller Art unter Geheimhaltung gestellt werden, führe das Gericht in ein Dilemma.

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