Kommissionen
Hintergrund
Das Bundesumweltministerium lässt sich in der Atompolitik von einer Vielzahl von Kommissionen beraten. Begonnen 1956 mit der Einberufung der Deutschen Atomkommission folgten die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK), die Strahlenschutzkommission (SSK) und 2008 die Entsorgungskommission (ESK). In allen Kommissionen sind die Atomwirtschaft sowie die von ihnen abhängigen Gutachterorganisationen breit vertreten, während kritische Wissenschaftsansätze bis zur Reform 1998 fast ganz außen vor waren. Weitere ständige Einrichtungen sind der Kerntechnische Ausschuss (KTA) sowie der Länderausschuss Atomkernenergie (LAA). Laut Standortauswahlgesetz soll zudem ein nationales Begleitgremium für die Standortsuche eingerichtet werden.
Zusätzlich zu diesen ständigen Kommissionen berief die Bundesregierung nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima für zwei Monate eine Ethikkommission für eine sichere Energieversorgung ein. Im Oktober 2015 wurde die Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) einberufen, die ihren Abschlussbericht eigentlich bis Ende Januar 2016 hätte abliefern sollen aber immer noch berät.
Auch der Deutsche Bundestag hat bereits zwei temporäre Kommissionen einberufen. Von 1979 bis 1983 die Enquete-Kommission Zukünftige Kernenergie-Politik und im Juli 2013 die Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe, die ihren Bericht im Sommer 2016 vorlegen will.