Planungssicherungsgesetz: Einschränkung von Beteiligungsrechten

Die Aushebelung von Beteiligungsrechten in Genehmigungsverfahren durch das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wurden bis 31.12.2022 verlängert.

Am 20. Mai 2020 hat der Deutsches Bundestag das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) verabschiedet. In orwellscher Manier verbirgt sich hinter dem „ordnungsgemäßen Verfahren“ jedoch nichts anderes als eine Beschneidung der Beteiligungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern. Das Gesetz ersetzt den Erörterungstermin in allen Planungs- und Genehmigungsverfahren durch ein „Online-Konsultationsverfahren“. Auf freiwillige Bürger*innenbeteiligung – so die Empfehlung des Gesetzes – soll am besten ganz verzichtet werden.

Eine Online-Konsultation bietet jedoch für Einwender*innen in keiner Weise dieselben Handlungs- und Äußerungsmöglichkeiten wie ein realer Erörterungstermin. Eine Abstimmung auf kurzem Weg mit anderen Einwender*innen, den Fach- und Rechtsbeiständen ist bei einem solchen Format gar nicht möglich.

Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND im Frühjahr 2020 zur Einbringung des Gesetzes: „Ohne Not sollte aber nicht auf eine Pflicht des Staates und ein Recht der Bürgerinnen und Bürger verzichtet werden. Erörterungstermine können und sollen unter den gebotenen Abstandsregeln und gegebenenfalls mit weniger Teilnehmenden weiter stattfinden. Videokonferenzen können Risikopatientinnen und Risikopatienten eine Teilnahme ermöglichen. Doch kann eine Videokonferenz einen Erörterungstermin nie ganz ersetzen, denn technisch wenig bewanderte Menschen werden sonst ausgeschlossen, auch gibt es zu oft Störungen. In den letzten Jahren wurden Beteiligungs- und Klagerechte immer weiter eingeschränkt. Unter keinen Umständen darf das Gesetz ohne Überprüfung bis 31. März 2021 laufen.“

Doch es kommt noch schlimmer: Am 18. März 2021 hat der Bundestag das „Planungssicherstellungsgesetz“ ganz ohne öffentliche Aufmerksamkeit einfach bis zum 31.12.2022 verlängert. Ganz unabhängig davon, ob sich die Pandemielage verbessert und Beschränkungen für andere Zusammentreffen wegfallen, die Einschränkungen bei den Bürger*innenrechten gelten pauschal weiter bis Ende 2022.

Quellen

Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG

Stellungnahme des BUND zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz -PlanSiG) (Kabinettsfassung 29.4.2020)